Artikel gleichzeitig bei Ebay und Ebay Kleinanzeigen einstellen?
Ist das so erlaubt? Was würde dagegen sprechen?
Ich sehe hier nur, dass die Anzahl der Interessenten erhöht werden kann.
Vielen Dank im Vorraus, beim Abstimmen bitte auch antworten.
7 Stimmen
6 Antworten
die AGB von Ebay verbieten das. Bots können das leicht scannen, auch anhand der Bilder. Die Konsequenzen können u.a. Sperrung sein.
Auch Verweise in Ebay auf andere Verkaufsplatformen sind riskant.
Man müsste also sehr geschickt vorgehen, um sicher zu sein:
- völlig anderer Text
- völlig andere Kopfzeile
- andere Email-Adresse
- andere Fotos
Bald wird die KI auch das merken, wenn sie denn will.
Ich wechsle immer mal zwischen Ebay und Kleinanzeigen, weil manches wohl (bei mir) auf Ebay besser geht (z.B. CDs), anderes auf Kleinanzeigen (Kleidung)
Offenbar hat sich das seit ich es extra geprüft hatte geändert. Da war es explizit unzulässig. Vermutlich musste es wegen einer Klage geändert werden. Ob die anderen Platformen es zulassen oder nicht, habe ich nicht recherchiert.
Verboten nicht, eher "nicht zu empfehlen".
Niemand kann dich daran hindern den Artikel so einzustellen. Sei dir aber bewusst dass auch ein mündlicher Kaufvertrag verbindlich sein kann.
Kommt es zu dem Punkt dass auf Kleinanzeigen ein potentieller Käufer sein Interesse bekräftigt und einem Kauf zusagt, in der Zwischenzeit aber Jemand den Artikel auf Ebay erwirbt, hast du ein Problem. Zwei unter Umständen gültige Kaufverträge aber nur eine Ware. Egal wen Du dann vertröstest, die Person könnte juristisch dagegen vorgehen.
Wird nicht passieren? In genau der gleichen Minute wahrscheinlich nicht. Aber lass mal ein paar Stunden verstreichen. Es ist Nacht, du schläfst, am Vortag hast Du auf Kleinanzeigen ein Angebot formuliert, der Interessent stimmt zu. Zwei Stunden später kauft jemand auf Ebay, noch ehe Du Gelegenheit hattest das Angebot zu löschen.
SpyderHDFragestellervor 23 Minuten
Hatte ich etwas anderes vor/behauptet? Ich verstehe deine Aussage nicht. Warum soll es nun verboten sein?
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r3llikr399invor 20 Minuten
weil halt
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TorDerSchattenvor 17 Minuten
Es kann sein, dass er zum gleichen Zeitpunkt gekauft wird auf beiden Plattformen. Dann hast du zwei gültige Kaufverträge, aber nur einen verfügbaren Artikel. In den Richtlinien von ebay steht, dass der Artikel der zum Verkauf steht, auch bei dir verfügbar sein muss.
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SpyderHDFragestellervor 16 Minuten
Solange du den Artikel nur 1x verkaufst spricht nichts dagegen ihn an mehreren Stellen anzubieten.
Könnte höchstens gegen die AGB von eBay verstoßen. Aber das kannst du ja recherchieren.
Sobald er bei eBay verkauft ist, kannst du ihn bei eBay-Kleinanzeigen löschen bzw. umgekehrt.
Du kannst ihn jedoch bei eBay nicht mehr löschen, sobald ein Gebot darauf abgegeben wurde. Deshalb im Auge behalten. Im Übrigen verpflichtest du dich bei eBay-Kleinanzeugen nicht zum Verkauf des Artikels. Dies ist lediglich eine Angebotsseite, im Gegensatz zu eBay. Bei Kleinanzeigen stehen viele Artikel drin, die bei Nachfrage gar nicht mehr verfügbar sind. Also keine Sorge.
Wenn du den Artikel bei Ebay einstellst, musst du ihn auch liefern. Ein Verkauf bei Ebay-Kleinanzeigen kann dann nicht stattfinden und das Einstellen ist reine Zeitverschwendung für dich.
Bei Ebay-Kleinanzeigen darfst du durchaus Dinge einstellen, die du nicht verkaufen möchtest. Sinnvoll ist das allerdings nicht.
SpyderHDFragestellervor 23 Minuten
Hatte ich etwas anderes vor/behauptet? Ich verstehe deine Aussage nicht. Warum soll es nun verboten sein?
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r3llikr399invor 20 Minuten
weil halt
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TorDerSchattenvor 17 Minuten
Es kann sein, dass er zum gleichen Zeitpunkt gekauft wird auf beiden Plattformen. Dann hast du zwei gültige Kaufverträge, aber nur einen verfügbaren Artikel. In den Richtlinien von ebay steht, dass der Artikel der zum Verkauf steht, auch bei dir verfügbar sein muss.
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SpyderHDFragestellervor 16 Minuten
Sofern ich beide Anzeigen regelmäßig auf Interessenten hin kontrolliere und diese stets fair behandele, so dass sich niemand vor den Kopf gestoßen fühlt!
Also wer 2 Stunden braucht, um einen Artikel zu löschen, naja. Das ich bereits zahlte, und dann das Geld zurückkam, weil ein anderer Käufer bevorzugt wurde, passierte mir auch bereits. Und ein mündliches Abkommen oder wie du es nennst, erfolgt erst wenn BEIDE Parteien einwilligen. Ich würde erst einwilligen, wenn der entsprechende Artikel bei Ebay weg ist.