Argumente gegen die Todesstrafe, die nicht auf Haftstrafen angewendet werden können oder nur bedingt? Welche gibt es so?
Was ich meine: Wenn jmd gegen die Todesstrafe ist, weil er allgemein gegen jegliche Strafen ist, dann lässt sich das auch auf Haftstrafen anwenden. Aber nach sowas ist nicht gesucht.
3 Antworten
Ich bin generell nicht gegen die Todesstrafe. Das große Problem ist aber, dass es auch unschuldig Verurteilte gibt. Das kommt zwar selten vor, aber passiert. Solange das nicht zu 100% ausgeschlossen werden kann (und das kann es nicht), darf man die Todesstrafe nicht anwenden.
Im Prinzip ja. Auch das ist schon vorgekommen. Die leben aber noch und wenn die Unschuld im Nachhinein doch bewiesen werden kann, bekommen sie eine Entschädigung. Das ist ein Unterschied.
Hmm aber die Zeit ist auch weg oder nicht? Bei manchen die Jugend, manche verpassen das Aufwachsen der eigenen Kinder, usw
Es ist ein Unterschied, ob die Zeit weg ist oder das Leben.
Ein Mensch, der etwasSchlimmes getan hat, sollte nicht erlöst werden, sondern leiden.
Geht man nach den Menschenrechten, hat jeder Mensch ein Recht auf Leben. Was gibt uns also das Recht, uns darüber hinwegzusetzen?
Fehler im Justizsystem sind unweigerlich entschieden und können nicht mehr mit der Freilassung der Person gelöst werden.
Studien, die sich mit der Todesstrafe beschäftigen, zeigen, dass die Todesstrafe keinen abschreckenden Effekt hat (Beispiel einer Studie)
Die Art und Weise der Todesstrafe ist fragwürdig. Bis jetzt haben wir keine Art des Tötens entwickelt, welche nicht unmenschlich oder grausam ist.
Ganz praktisch betrachtet sind Todesstrafen tatsächlich oft teurer als lebenslange Haftstrafen (zumindest in Ländern, wo dies wirklich ein juristischer Prozess ist, kein spontanes Handeln wie in totalitären Regimen).
Fehler im Justizsystem sind unweigerlich entschieden und können nicht mehr mit der Freilassung der Person gelöst werden.
Bei Haftstrafen kann man einem auch nicht mehr die Zeit zurück geben, oder wie siehst du das? Ich habe Fälle gelesen, wo Unschuldige teilweise über 20 Jahre unschuldig gesessen haben, die Zeit ist auch weg.
Aber die Unschuldigen hätten was von den Entschädigungen, die dann ausgezahlt werden. Und ihre Angehörigen hätten in der Zeit durch Besuche noch einen Kontakt und zuletzt durch die Freilassung auch noch was von der unschuldigen Person.
Aber lässt sich das nicht auf alles anwenden?