Arbeitszeugnis und Berichtsheft?
Ich habe vor wenigen Tagen meinen Aufhebungsvertrag unterschrieben und mich bei einer anderen Firma verschrieben. Darf mein alter Arbeitgeber mir mein Berichtsheft und Arbeitszeugnis verwehren ?
2 Antworten
Nein!
Das Berichtsheft ist ja nötig, wenn die IHK es evtl. anfordert und rechtlicher Bestandteil deiner Ausbildung.
Ein Arbeitszeugnis ist eher unrelevant. Du bist noch in der Ausbildung und benötigst es nicht.
Rede in Ruhe mit denen, ansonsten schalte die Kammer ein.
Nein, dein alter Arbeitgeber darf dir dein Berichtsheft und Arbeitszeugnis nicht verweigern. Als Arbeitnehmer hast du das Recht, diese Unterlagen zu erhalten, da sie für deine berufliche Entwicklung und Bewerbungen wichtig sind.
Gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) hast du als Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.