Arbeitsverweigerung?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wichtig zu wissen waere jetzt erst einmal, ob ueberhaupt Kuendigungsschutz besteht. Wegen der Krankheit kann er dir naemlich nicht kuendigen. Besteht aber kein Kuendigungsschutz, braucht er gar keinen Grund fuer eine Kuendigung.

Kein Kuendigungsschutz besteht in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhaeltnisses (egal ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht) sowie darueber hinaus in Kleinbetrieben mit nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkraeften.

Besteht also kein Kuendigungsschutz, wirst du dich kaum gegen eine Kuendigung wehren koennen. Besteht jedoch Kuendigungsschutz, kannst du innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Die Dreiwochenfrist ist dabei unbedingt einzuhalten! Einen Anwalt brauchst du dafuer nicht unbedingt. Nimmst du dir aber doch einen, musst du den in jedem Fall auch selbst bezahlen (also auch wenn du die Klage gewinnst).

Immer korrekt krankmelden etc, dem Chef keinen Ansatzpunkt bieten.

Und erstmal abwarten.

Geredet wird viel, gemacht viel weniger.

Und wenn er Dich kündigen sollte: Anwalt, Gewerkschaft oder selbst Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einlegen.

Aber..lass den mal erst reden, so einfach geht das nicht (natürlich kann schon während AU gekündigt werden.. aber nicht so hopplahopp)

Wichtig ist das du eine Krankmeldung hast und die auch abgegeben hast.

Dann kann dich dein Chef deswegen nicht raus schmeißen. Solltest du trotzdem eine Kündigung bekommen würde ich an deiner Stelle damit sofort zum Anwalt gehen.

Du kannst das zwar auch selber in die Wege leiten, aber über einen Anwalt ist das doch alles etwas offizieller.

Übrigens: eine Kündigung muss immer zwingend schriftlich, auf Papier erfolgen, mündliche Kündigungen oder per WhatsApp oder Email sind nicht gültig.

Vorerst gar nichts. Falls wider Erwarten die Kündigung tatsächlich erfolgen sollte, dann der Kündigung schriftlich widersprechen und sofort Klage beim Arbeitsgericht einreichen (kostet erst mal nichts).