Arbeitsverweigerung?

2 Antworten

Das ist durchaus zulässig, immerhin hast du dich ja ggf. verpflichtet vergleichbare Aufgaben wahrzunehmen. Wenn du das gesundheitlich jetzt nicht kannst, muss der Arbeitgeber ja entsprechend arbeitsrechtliche Konsequenzen prüfen.


Franki213 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 18:45

Was macht denn so eine Ärztin anders als mein Arzt?

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Die Arbeitsmedizinerin wäre von eurem Betrieb aus und kann Dich körperlich untersuchen.

Wenn der Arbeitgeber den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschaltet, ist das ein begutachtender Arzt, der Dich genau unter die Lupe nimmt. Da fliessen dann Arztberichte, Röntgenbefunde, MRT, CT vom behandelnden Orthopäden mit ein und dort wird der Arzt entscheiden, was Dir in der Arbeit zuzumuten ist.

Alles Gute für Dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Augenarzt, Gyn. Psychiatrie, Kardiologie, Allgemeinmedizin.