Arbeitsrecht Probezeit?
Hallo zusammen,
meine Freundin wurde innerhalb der Probezeit gekündigt, die Kündigungsfrist hat hierbei 3 Wochen betragen dies geht aber über die Probezeit hinaus, ist dies rechtens? Muss die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit liegen?
3 Antworten
Nein, die verkürzte Kündigungsfrist gilt für alle Kündigungen, die innerhalb des Probezeit-Zeitraums zugehen.
Dass die Kündigungsfrist dann noch über die Probezeit hinausgeht, ist unschädlich.
Der Zugang der Kündigung muss in der Probezeit liegen, kann natürlich auch am letzten erfolgen um noch mit verkürzter Frist zu kündigen.
Da deine Freundin zur Zeit des kündigungs Antrages in probeweise befunden hat ist es egal wann die Kündigung gekommen ist ich wurde auch noch gekündigt kurz bevor ich durch war mit den probetagen grund der Kündigung war das Klima passt nicht und arbeitsverhalten ist nicht angemessen... alter ich habe Papier geschreddert was für Klima passt nicht...
Verzeih ich meinte eigentlich das ich es mir gedacht hatte meine Ausdrucksweise macht kein unterschied in so einer situation XD
Möglicherweise war es deine Ausdrucksweise, die dazu geführt hat.