Arbeitsrecht 1?

3 Antworten

Ich würde das nicht machen, den Grund hast du schon genannt, was ist wenn du die Antenne z. B abbricht?

Und das Auto in die Waschanlage fahren das geht ja überhaupt nicht, wenn der Kunde dazu zu blöd ist dann bleibt eben der Wagen dreckig

Soll dein Chef dir das schriftlich geben das wenn etwas passiert er dafür gerade steht


herwig41 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 20:59

Chef sagt einfach ja sagen und dies machen obwohl ich ihm meine bedenken gesagt habe

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Schubert610  23.07.2024, 21:04
@herwig41

wenn nichts im Arbeitsvertrag steht, dann verlange es schriftlich, sonst passiert mal etwas und der Chef sagt er hat das nicht angewiesen, ohne etwas schriftlich zu haben würde ich es nicht machen.
Ich kenne auch keine Tankstelle wo die Mitarbeiter so etwas machen.

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Ich würde meinen, daß dies zu Deinen Aufgaben gehört.

Insbesondere, wenn ggf. im Arbeitsvertrag vereinbart.

Für "Unfälle" sollte der Arbeitgeber versichert sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Je nachdem was im Arbeitsvertrag steht. Stehen im Arbeitsvertrag nur Kassier- und Warenverräumungstätigkeiten kann sich dein Chef das in die Haare schmieren.


herwig41 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 21:16

Ich habe nie einen schriftlichen Vertrag bekommen und mündlich wurde nichts in dieser Art gesagt

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Gras64  23.07.2024, 21:18
@herwig41

Es muss zumindest eine Tätigkeitsbeschreibung nach dem Nachweisgesetz vorliegen. Am besten hier einmal nachschauen.

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herwig41 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 21:40
@Gras64

Es liegt kein schriftlicher Vertrag vor. In keiner Form. Somit ist nichts schriftliches vereinbart

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Gras64  23.07.2024, 21:49
@herwig41

Es geht mir auch nicht um einen Arbeitsvertrag. Schau dir Mal §2 des Nachweisgesetzes an. Hier heißt es:

"eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit"

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