Arbeitslosengeld + Aufstockung durch Bürgergeld?

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Wie alt sind denn die Kinder und was müsst ihr für die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

Dein ALG - 1 ist sogenanntes sonstiges Einkommen, wie z.B. auch das Kindergeld, dass wäre vorrangiges anrechenbares Einkommen des jeweiligen Kindes und wird unter 18 Jahren im Regelfall voll auf den Bedarf angerechnet.

Erst ab 18 kann man z.B.min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, wenn nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll beim Kind berücksichtigt werden.

Das gilt dann auch bei deinem ALG - 1, wenn Du kein zusätzliches Erwerbseinkommen hast, kannst Du min.diese 30 Euro Versicherungspauschale abziehen.

Es würden dann bei angenommen 1300 Euro ALG - 1 beim Jobcenter nur max. 1270 Euro als anrechenbares Einkommen auf euren Bedarf angerechnet, also erst einmal auf deinen eigenen.

Der übersteigende Betrag wird dann auf die restliche BG - Bedarfsgemeinschaft verteilt.

Dein und der Regelbedarf deiner Frau liegt derzeit bei min.jeweils 506 Euro für den Lebensunterhalt und dazu kommt bei 4 Personen jeweils 1/4 Kopfanteil von der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Zusammen ergibt das dann den jeweiligen Bedarf der Person.

Beim Regelbedarf für die Kinder kommt es auf das Alter an !

0 - 5 Jahre = 357 Euro

6 - 13 Jahre = 390 Euro

14 - 17 Jahre = 471 Euro

18 - 24 Jahre = 451 Euro

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres bildet ein Kind im Haushalt der Eltern seine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft, dann liegt der Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei derzeit vollen 563 Euro.

Es hätte dann unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern Anspruch auf Bürgergeld, wenn es die sonstigen Voraussetzungen erfüllen würde.

Kannst Du dir ja dann selber ausrechnen, wenn Du weißt was genau Du an ALG - 1 bekommst, diese 30 Euro Versicherungspauschale abziehen und dann das Kindergeld von 500 Euro dazu addieren.

Dann hättest Du in etwa das anrechenbare Einkommen.

Addierst dann eure und die Regelbedarfe der Kinder und eure Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und von dieser Summe ziehst Du dann das voraussichtliche anrechenbare Einkommen ab.

Der Differenzbetrag sollte euch dann als Aufstockung zustehen.

Mit dieser Aufstockung, deinem ALG - 1 und Kindergeld müsst ihr dann euren Lebensunterhalt inkl. Warmmiete usw.bestreiten.

Ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit wäre zu prüfen.

Einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag findest Du im Internet, auch für Bürgergeld.

Für den Kinderzuschlag solltest Du dir auch noch das Merkblatt für Kinderzuschlag suchen, darin findest Du alles gut erklärt mit Beispielen.


isomatte  06.06.2024, 10:25

Danke dir für deinen Stern !

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Miete fließt immer in die Aufstockung mit herein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Inkognito-Nutzer   05.06.2024, 07:39

Also ich würde wohl ca. 1300-1400€ ALG1 bekommen. Könnte knapp 700€ laut Rechner ALG 2 aufstocken, dass wir mit Kindergeld auf ca. 2500-2600€ kommen. Meine Frage dabei war, ob ich von den 2500-2600€ die Miete selber zahlen muss oder ob die vorher schon bezahlt wird und uns quasi 2500-2600€ zum Leben bleiben. Wenn ich ausschließlich Bürgergeld beziehen würde, hätte ich laut Rechner das gleiche Geld aber da wird ja die Miete aufjedenfall vorher mit bezahlt.

Ich hab einfach schiss, dass wir die nächsten Monate, bis ich einen neuen passend Job gefunden habe, nicht über die Runden kommen werden. Wir beziehen aktuell Wohngeld + Kinderzuschlag und haben ca. 3500€ Netto dadurch, muss aber die Miete natürlich selber bezahlen, ist ja klar.

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isomatte  05.06.2024, 09:57
@Inkognito-Beitragsersteller

Meine Antwort war dir wohl nicht verständlich genug ?

Wenn Du eine Aufstockung bekommst, sind evtl. Freibeträge auf Einkommen schon berücksichtigt und dann zahlst Du mit eurem sonstigen Einkommen und der Aufstockung alles, also auch eure Warmmiete.

Wirst Du arbeitslos, musst Du das der Wohngeldbehörde umgehend melden, auch wenn der Bewilligungszeitraum noch nicht abgelaufen ist, denn euer Einkommen ändert sich dann um 15 % oder mehr.

Dann muss ein möglicher Anspruch gleich neu berechnet werden, wenn ihr das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen nicht erreicht, wird euch kein Wohngeld mehr zustehen.

Das trifft auch auf den Kinderzuschlag zu, nur müsst ihr es da im Bewilligungszeitraum noch nicht melden, weil Änderungen im Einkommen bei bereits bewilligten Leistungen im Bewilligungszeitraum keinen Einfluss haben.

Erst bei neuem Antrag muss es dann angegeben werden und ein möglicher Anspruch wird neu berechnet.

Kinderzuschlag wird zwar aus dem Einkommen der letzten 6 Monate vor Antragstellung berechnet, aber selbst wenn ihr da das Brutto Mindesteinkommen für Paare von 900 Euro erreicht, könnte ein Anspruch nur dann bestehen, wenn ihr mit eurem anrechenbaren Einkommen, evtl. Wohngeld und dem Kinderzuschlag euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter decken könntet und dadurch der Bezug von Bürgergeld verhindert würde.

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Inkognito-Nutzer   05.06.2024, 11:10
@isomatte

Es ist tatsächlich nicht so verständlich für mich. Also auch logisch betrachtet irgendwie nicht. Wenn ich ALG 1 bekomme + Aufstockung, wird meine Miete nicht bezahlt. Wenn ich direkt ALG 2 beantragen könnte? Ist das überhaupt möglich? Bleibt mir letztendlich viel mehr Geld aber die Miete wird übernommen. Das macht für mich absolut keinen Sinn.

Also in Zahlen:

Kombi aus ALG1 + ALG2:

ALG1 1400€

ALG2 700€

Kindergeld 500€

= 2600€ aber ich muss die Miete zahlen

Wenn ich nur ALG2 beantragen könnte:

ALG2 2076€

Kindergeld 500€

= 2576€ aber die Miete wird vorab gezahlt?

Die Zahlen habe ich von https://www.buerger-geld.org/rechner

Ich habe nicht vor mich komplett durchziehen zu lassen, es geht wirklich nur um den Übergang bis zum neuen Job, aber wenn es so aussieht, dass ich mit 2600€ die gleichen Kosten wie jetzt tragen muss, die ich mit ca. 3400€ bewältige, weiß ich nicht wie wir über die Runden kommen sollen.

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Agamemnon712  05.06.2024, 11:13
@Inkognito-Beitragsersteller

Das aufstockende Bürgergeld wird nach Bewilligung monatlich im Voraus gezahlt.

Die Miete sollte in der entsprechenden Berechnung des Jobcenters bereits enthalten sein.

Damit halte ich Deine Frage für ausreichend beantwortet und bin raus.

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isomatte  05.06.2024, 12:26
@Inkognito-Beitragsersteller

Einkommen wird bei der Berechnung eures Bedarfs entsprechend der SGB - ll Verordnungen berücksichtigt und mindernd auf euren Bedarf angerechnet.

Also auch Kindergeld und dein ALG - 1 und das anrechenbare Einkommen wird vom Bedarf abgezogen und der Differenzbetrag als Aufstockung gezahlt.

Wenn es kein Einkommen gäbe, kann logischerweise auch nichts auf den Bedarf angerechnet werden, dann bekäme man seine volle zustehende Leistungen vom Jobcenter gezahlt.

Dein ALG - 1 ist wie Kindergeld sogenanntes sonstiges Einkommen, dass Kindergeld für minderjährige Kinder ist vorrangiges Einkommen des Kindes und wird im Regelfall voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Wenn Du außer deinem ALG - 1 kein Erwerbseinkommen hast, dann kannst Du min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, dann habt ihr 30 Euro mehr als ohne dein ALG - 1, weil diese von deinem ALG - 1 theoretisch vom Jobcenter abgezogen werden und so dein anrechenbares Einkommen verringert.

Hättest Du Erwerbseinkommen und kein ALG - 1, dann könntest Du Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von deinem Nettoeinkommen abziehen.

Bei min. 1500 Euro Brutto könnte wegen der minderjährigen Kinder der derzeit max. Freibetrag von um die 375 Euro vom Nettoeinkommen abgezogen werden, bei weniger Bruttoeinkommen entsprechend weniger Freibetrag.

Dann könnte man mit einer Aufstockung um die 375 Euro mehr als nur den Bedarf nach dem SGB - ll zur Verfügung haben.

Man hat dann sein Nettoeinkommen + Aufstockung + Kindergeld und davon muss man dann alle Ausgaben inkl. Warmmiete zahlen.

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Kommt darauf an, wie hoch das ALG I ist. Als vorrangige Leistungen kämen evtl. auch Wohngeld oder Kinderzuschlag in Betracht.

Bei Bürgergeld wird der Bedarf jeden einzelnen ausgerechnet, das Kindergeld gilt ebenfalls als Einkommen, die Differenz wird dann aufgestockt. Der Bedarf setzt sich aus Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft und Heizung zusammen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

Inkognito-Nutzer   04.06.2024, 13:12

Ich habe die beiden Optionen auch durchgerechnet, jedoch spuckt mir das Programm dort weniger aus, als ich mit Bürgergeld kriegen würde. ALG I liegt so zwischen 1300-1400€.

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