Arbeitskleidung Arbeitsvertrag?
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich während meiner Tätigkeit die Berufsbekleidung des Unternehmens tragen muss. Der Arbeitgeber hat allen Mitarbeitern dafür Shirts mit dem Unternehmenslogo ausgehändigt, die von allen getragen werden.
Mein Schichtleiter weist mich regelmäßig darauf hin, dass ich nur schwarze Hosen tragen soll und dass Jeans verboten sind. Im Arbeitsvertrag ist jedoch nichts Näheres zu diesem Thema festgelegt, und es wurden keine Hosen bereitgestellt. Zudem trägt die Schichtleiterin selbst keine schwarzen Hosen, und die meisten anderen Mitarbeiter tragen ebenfalls keine schwarzen Hosen; einige haben karierte oder bunte Hosen und sogar löchrige Strumpfhosen an.
Wie ist die rechtliche Situation in diesem Fall? Muss ich den Anweisungen meiner Schichtleiterin folgen, obwohl die Kleiderordnung nicht näher spezifiziert ist?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
1 Antwort
Grundsätzlich ja, aber in deinem Vertrag steht doch, dass das Unternehmen die Bekleidung stellt. Wenn die Firma auf einer Schwarzen Hose besteht, dann muss sie diese auch stellen. Außerdem muss dann auch eine Umkleide getrennt nach Geschlechtern und für jeden Mitarbeiter:in eine verschließbarer Spind für die eigene Kleidung und ggf. ein Waschraum/ Dusche vorhanden sein.
Außerdem ist die Umkleidezeit Arbeitszeit, wenn das Tragen von Dienstkleidung Pflicht ist und es z.B. aufgrund eines angebrachten Firmenlogos nicht zumutbar ist, dass die Mitarbeiter diese während der Wegezeit tragen. Ein Firmeloge auf einem T-Shirt gilt als 'besonders Auffällig' und "Arbeitnehmer (haben) kein eigenes Interesse daran hat, seine berufliche Tätigkeit gegenüber Dritten außerhalb der Arbeitszeit offen darzustellen."
Allerdings könnte das deine letzte Forderung als Mitarbeiterin dieses Unternehmens sein. Agiere also mit Bedacht.