Arbeits recht?

1 Antwort

Ich schlage jetzt seit Wochen alarm 

wozu du auch verpflichtet bist und was völlig korrekt ist.

Das Problem dabei liegt also beim Arbeitgeber, der diesen Zustand vorsätzlich trotz Kenntnis ignoriert und nichts daran ändern will.

Der Arbeitgeber ist jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, dass die vom Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das wird auch dadurch deutlich, dass die unter §22 und §23 ArbZG genannten Bußgeld- und Strafvorschriften sich an den Arbeitgeber richten.

Diese Pflichten kann der Arbeitgeber z.B. an die Filialleitung übertragen. Dann wüsstest du allerdings davon und hättest entsprechende Mittel und Befugnisse, selbst nach zusätzlichen Mitarbeitern zu schauen. Das wird hier wohl nicht der Fall sein, denn sonst hättest du das vermutlich bereits getan..... (Und selbst dann bleibt der Arbeitgeber in der Verantwortung!)

Ich würde an deiner Stelle mal damit anfangen, die Arbeitspläne der kommenden Wochen knallhart nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu erstellen. Und für die Zeiten, für die dann keine Mitarbeiter verfügbar sein dürfen (weil es gegen das Gesetz verstösst) einfach der Bezirksleitung mitzuteilen, dass der jeweilige Laden dann geschlossen bleiben muss, wenn keine weiteren Arbeitskräfte eingestellt werden.....
Denn die Mitarbeiter können gegen die aktuelle Zumutung gerichtlich vorgehen. Und das wird der Bezirksleitung noch weniger gefallen, als endlich tätig zu werden.