Arbeitgeber zahlt nicht Mindestlohn?

4 Antworten

...sprech ihn an....aber erwarte nicht zuviel. Vermutlich bietet er Dir an, zu gehen, wenn Dir der Lohn nicht passt....Klar gibt es den Mindestlohn....aber es gibt immer auch "schwarze Schafe", die ihn nicht zahlen. Vermutlich sogar (fast) legal, wenn der Arbeitnehmer akzeptiert (?).....


Familiengerd  05.10.2019, 00:40
Vermutlich sogar (fast) legal, wenn der Arbeitnehmer akzeptiert (?)

1.000-prozentig: Nein!!!

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Laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes beim Mindestlohn:

Der Mindestlohn gilt für alle
Für ganz Deutschland gilt eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze – der flächendeckende Mindestlohn von mindestens 9,19 Euro brutto je Zeitstunde. Dieser gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten in Deutschland und damit auch für Minijobber – im gewerblichen Bereich und im Privathaushalt.
Der Mindestlohn gilt seit dem 1. Januar 2015 und betrug zunächst 8,50 Euro je Stunde. Zum 1. Januar 2017 wurde der Mindestlohn erstmals angepasst. Seit 2019 beträgt er 9,19 Euro, ab 2020 ist eine erneute Anhebung auf 9,35 Euro vorgesehen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/02_mindestlohn/basepage.html

Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen wie überall:

Für nachfolgende Personenkreise sind Sie als Arbeitgeber nicht an die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns gebunden:

  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung; insbesondere Schüler
  • Auszubildende (in Bezug auf die Ausbildungsvergütung)
  • Pflichtpraktikanten oder Absolventen eines freiwilligen Praktikums bis zu drei Monaten in dieser Tätigkeit
  • Ehrenamtlich Tätige

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Meines Wissens kannst du den Lohn auch nachträglich einklagen.

Also wenn du Sorge hast, dass du den Job verlieren könntest wenn du was sagst, dann arbeite einfach für die 6 Euro, und wenn du irgendwann kündigst, dann kannst du den fehlenden Lohn einklagen.

Wichtig, du musst alles aufheben, was deine Arbeitszeiten nachweisst, und auch Verdienstbescheinigungen etc.

Aber erkundige dich nochmal anderweitig.