Arbeitgeber verlangt Gebühr für eine Lohnabrechnung?
Hallo an alle,
da ich meine Lohnabrechnung vom April 2024 nicht finden kann, habe ich die Personalabteilung meines AGs angeschrieben und gebeten mir eine neue zukommen zu lassen. Der Kollege meint, dass eine zweite Lohnabrechnung 15 Euro kosten würde! Die Gebühr würde man vom Lohn abziehen. Ist das überhaupt rechtens?
Würde mich auf eine Antwort freuen.
4 Antworten
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Kurze Antwort: Ja, das ist nicht zu beanstanden.
Lange Antwort:
Das ist genau dasselbe wie meine Bank, die eine Gebühr verlangt wenn ich die jährliche Steuerbescheinigung (die kommt automatisch per Post) noch einmal haben möchte. Hatte ich neulich erst.
Durch deinen Wunsch, ein Duplikat zu versenden, entsteht ein Mehraufwand, der sonst nicht gegeben wäre. Dieser Mehraufwand möchte auch entschädigt werden.
Weiteres Beispiel: Ich werde in der Bahn kontrolliert, habe meine Abokarte in der Wohnung vergessen. Muss sie nachreichen. Dann bin ich zwar nicht ohne Ticket gefahren (somit wird keine Strafe fällig) aber dennoch entsteht durch das Nachzeigen und Verfolgen der Angelegenheit ein Mehraufwand, den sich die Bahn mit 7 Euro bezahlen lässt.
PS: Erkundige dich doch mal, ob dein Arbeitgeber ein elektronisches Postfach für die Lohnabrechnungen anbietet. In meinem Nebenjob ist das möglich. Dadurch verliert man gar nichts mehr, da alles elektronisch gespeichert und immer abrufbar ist.
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Seltsam. Lasse sie dir doch per Mail zusenden. Kannst sie dann selbst ausdrucken.
Würde auch hinterfragen warum sie 5€ kosten soll.
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Ja - das ist rechtens.
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es entsteht ein durch deine unordnung verursachter mehraufwand. das kann man sich in rechnung stellen lassen.
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Ich bekomme als Buchhalter das gleiche Gehalt wie immer, ob bei Chefanfrage oder MA Anfrage.
Nein, aber der Aufwand ist zu vernachlässigen. Eine Datei aufrufen, per Fax absenden.
Ein Vorgang der sich in der Buchhaltung tausende mal wiedrholt. Und einen Mitarbeiter zu informieren ist nicht mehr Aufwand, als eine Anfrage des Chefs zu bedienen. Beide sind Angehörige der Firma. Womit rechtfertigst du bei diesem Vorgang 5€?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, aber der Aufwand ist zu vernachlässigen.
Ist er nicht.
Eine Datei aufrufen, per Fax absenden.
1) Viele Unternehmen machen ihre Lohnbuchhaltung nicht selbst, sondern haben dafür einen Steuerberater. Da muss auch alles relevante erst an das Steuerbüro gegeben werden, die müssen suchen und dann wieder alles erst zur Firma weiterleiten damit die es dann weiterleiten kann.
2) Welche Privatperson hat bitte ein Fax zu Hause?
Ein Vorgang der sich in der Buchhaltung tausende mal wiedrholt. Und einen Mitarbeiter zu informieren ist nicht mehr Aufwand, als eine Anfrage des Chefs zu bedienen. Beide sind Angehörige der Firma. Womit rechtfertigst du bei diesem Vorgang 5€?
Damit dass der Aufwand überhaupt nicht angefallen wäre, wenn der Arbeitnehmer seine Unterlagen ordentlich sortiert hätte. Vom Arbeitgeber erwartest du das ja auch - offensichtlich sogar unentgeltlich.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/sirigel/1533844102016_nmmslarge__692_93_2894_2894_4831697ddf772884938f76279c242cc9.jpg?v=1533844102000)
Ich gehe davon aus, das du mit Steuer, Buchhaltung, etc. zu tun hast.
Du brauchst kein Faxgerät - fast jeder Internetprovider bietet eine Faxnummer an, die du benutzen kannst um das Fax dann in deinem Mailacount zu empfangen.
Die Personalabteilung hat aber vermutlich die Gehaltsabrechnungen in den eigenen Dateien hinterlegt. Wäre für mich logisch, sie müssen ja auf Nachfrage jederzeit auf dem Server in der Abrechnung nachsehen können. Oder müssen sie das auch erst extern anfordern?
Davon ab ist der MA natürlich selbst für sein Ablagesystem verantwortlich und sollte ein Obolus entrichten, wenn es denn sein muß. Aber 15€?
Wie setzen sich die 15€ denn dann zusammen, die der MA zahlen soll?
Wegen Datenschutz werden die Lohnabrechnungen nicht per E-Mail versandt.