Arbeitgeber erwartet 6 Std Schichten alleine, ohne Möglichkeit zur Toilette zu gehen - ist das erlaubt?
Mein Arbeitgeber trägt oftmals 6 Std. Schichten im Verkauf ohne Möglichkeit zur Toilette zu gehen ein. Der Laden darf nicht geschlossen werden (da im Einkaufszentrum und nur mit Rolltor) und aufpassen kann ja auch sonst niemand währen der Abwesenheit. Ist das überhaupt rechtlich korrekt? Auf was darf ich mich da beziehen, hat jemand einen Tipp? Ich empfinde es als Frechheit und als Eingriff in meine Rechte. Ahja eine Toilette im Laden gibt es nicht, ich muss also den Laden verlassen, wenn ich zur Toilette möchte.
7 Antworten
Du wirst mit deinem Chef sprechen müssen, wie du das regeln sollst. Wenn du nicht absperren kann und auch sonst keiner da ist, muss er sich ja dabei etwas denken.
Ich habe damit kein Problem...aber es gibt nicht nur mich auf der Welt.
Wenn es für dich unmöglich erscheint, dann kannst du diesen Job eben nicht annehmen.
Ohne Toilettengang? Unmöglich
hast Du meine Antwort nicht verstanden? Sie war doch eindeutig, sie hat das Recht, eine Toilette aufzusuchen extern ggf. und wenn es nicht anders geht, muss sie so lange den Laden schließen
Zitat: "Der Laden darf nicht geschlossen werden (da im Einkaufszentrum und nur mit Rolltor)"
Es gibt noch mehr auf der Welt, als deinen Kopf und/oder die Gewerkschaft...es gibt auch ein reales Leben...und das ist offensichtlich gerade hier am laufen.
Das darf man nicht (Vorgaben des Centers, während der Öffnungszeiten zahlt man sonst Strafe wenn es geschlossen wird) Was auch noch hinzu kommt, das Tor ist defekt und wir sollen es auch noch nach Möglichkeit nicht mehr als nur zum morgendlichen öffnen und abendlichen schließen benutzen.
dann muß der AG eine Möglichkeit finden, dass Du zur Toilette gehen kannst, schalte sonst einen Anwalt ein oder das Amt für Arbeitsschutz:)
Laut Arbeitsstättenverordnung muss ein Arbeitgeber eine Toilette zur Verfügung stellen.
Tut er ja...im Verbund mit anderen Ladengeschäften. In einer Einkaufs-Mall gibt es nicht in jedem Geschäft eine Toilette.
Dann muss man die auch benutzen können/dürfen, auch das ist mehr oder weniger arbeitsrechtlich geregelt.
Kann sie ja auch...vor und nach der Arbeit...
Deshalb muss sie mit dem Chef reden, wie sie das regeln soll oder sie kann den Job eben nicht annehmen.
ich denke 5h ist maximum -- aber vielleicht gibts da ja bereits änderungen und ausnahmen
Zitat aus dem Rechtfeullon des Merkur:
" Der Toilettengang zählt zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen. Da ist es doch klar, dass Arbeitnehmer während der Arbeitszeit so oft und so lange aufs Klo gehen dürfen, wie sie wollen - oder etwa doch nicht? Kann der Chef Toilettengänge auch beschränken?
Toilettenpausen zählen zur ArbeitszeitFest steht: Wer während der Arbeit zur Toilette geht, macht keine Pause, erklären die Anwälte der Kanzlei Hesselbach auf ihrer Internetseite. Der Klogang zählt zur Arbeitszeit und sollte deshalb auch so kurz wie möglich gehalten werden.
Wer seinen Aufenthalt auf dem stillen Örtchen jedoch absichtlich verlängere, um andere Dinge zu erledigen (im Internet surfen, telefonieren etc.), der begehe Arbeitsverweigerung. In diesem Fall droht die Abmahnung und im Wiederholungsfalle sogar die Kündigung.
Auch interessant: In diesen Fällen droht Ihnen die fristlose Kündigung.
Chef darf Häufigkeit und Dauer der Toilettenzeiten nicht festlegenVerbieten darf ein Chef den Gang zur Toilette nicht. Der Vorgesetzte darf auch nicht die Häufigkeit und maximale Dauer der Klogänge festlegen. Wie viel Zeit Mitarbeiter insgesamt auf dem stillen Örtchen verbringen dürfen, ist gesetzlich ohnehin nicht festgelegt. Hier müsse im Einzelfall abgewogen werden, so die Experten. Laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln ist jedoch ein Toilettenaufenthalt von 30 Minuten am Tag noch kein Grund, den Lohn zu kürzen.
Chef muss lange Toilettenzeiten nachweisen könnenIhr Chef droht, Ihre Toilettenzeit von der Arbeitszeit abzuziehen, weil Sie zu viel Zeit auf dem stillen Örtchen verbringen? Dann muss er die Dauer Ihrer Klogänge auch nachweisen können - ein Verdacht reiche laut der Anwälte nicht aus. Das gestaltet sich in der Realität schwierig, schließlich ist Videoüberwachung auf Toiletten verboten."
Ich denke auch so, ich habe noch vergessen anzugeben, dass ich den Laden dafür auch verlassen muss, es gibt da keine Möglichkeit intern zu gehen.