Arbeiten trotz Krankmeldung?
Hallo User,
Folgendes: Habe mein Wochenende komplett auf der Toilette verbracht.
Meine Vermutung war direkt Magen Darm Infekt, wurde mir eben auch beim Arzt bestätigt.
Habe meinem Chef um 6 Uhr Heute Morgen geschrieben das ich zum Arzt gehen würde, da es mir nicht gut geht, es kam jedoch keine Rückmeldung.
Bin um 8 zum Arzt, um 8:50 war ich fertig und rief meinen Chef an um ihm Bescheid zu geben, er meinte dann zu mir das ich trotzdem Arbeiten könne, und ich mich zusammenreißen solle.
„Das kommt aber wieder mal kurzfristig, bekam ich als Antwort, und das er gerade beschäftigt wäre, wir sehen uns später.“
Bin jetzt total verunsichert, und weiß nicht was ich machen soll, bin bei meiner Ausbildung noch in der Probezeit und hab Angst meinen Ausbildungsplatz zu verlieren.
Des Weiteren war ich bisher noch nie Krank in meinen 2 Jahren, habe bisher nur 1 mal gefehlt und das war wegen einer Operation, selbst da gab es damals schon Diskussionen ob ich diese nicht weiter nach hinten verschieben könne, erst als mein Arzt mit meinem Chef sprach, hat er es eingesehen.
Danke schon mal für die Antworten :)
8 Antworten
Deinen Ausbildungsplatz verlierst du deshalb garantiert nicht. Das ist bei Azubis auch sehr schwer, da die Kammer zustimmen muss.
Du bist krank geschrieben und damit brauchst du nicht arbeiten. Außerdem würdest du die Kollegen ja nur anstecken.
Es sind doch sicher sonst auch mal Mitarbeiter krank, da kennt dein Chef das doch.
ok, ich hatte gesehen, dass er in den letzten 2 Jahren nur einmal wegen einer Operation gefehlt hat. Ausbildungen fangen doch auch am 1.8. oder 1.9. an, da weiß ich nicht, in welcher Probezeit er/sie da noch ist.
Man kann doch in einem Betrieb eine Ausbildung beginnen, auch wenn man dort schon gearbeitet hat.
Dann ist auch eine Probezeit wieder verpflichtend.
Und der Ausbildungsbeginn August oder September ist zwar üblich, aber nicht vorgeschrieben, also auch zu anderen Zeiten möglich.
Soweit ich weiß, muss die Probezeit aus der vorherigen Tätigkeit angerechnet werden. bzw. die Probezeit darf nur einen Monat bestehen.
Nein.
Die Probezeit bei einer Ausbildung (mindesten 1 Monat, höchsten 4 Monate, in Berufen der Kranken- und Gesundheitspflege generell 6 Monate) ist verpflichtend gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn der Auszubildende vorher schon bis dahin im Betrieb gearbeitet und es dabei bereits eine Probezeit gegeben haben sollte.
Wenn du krank bist, bist du krank.
Und wenn du eine Krankschreibung vom Arzt hast, darf der Arbeitgeber dich nicht zum Arbeiten zwingen.
Aber wie kannst du nach 2 Jahren noch in der Probezeit sein? In der Ausbildung darf diese meines Wissens nach maximal 4 Monate betragen.
Aber wie kannst du nach 2 Jahren noch in der Probezeit sein?
Man kann doch in einem Betrieb eine Ausbildung beginnen, auch wenn man dort schon arbeitet.
Dann ist auch eine Probezeit wieder verpflichtend.
Du bist krankgeschrieben, somit arbeitsunfähig. Der Chef muss es kapieren
Krank ist krank und bei Magen Darm dankt es dir niemand wenn er sich bei dir ansteckt.
Du hast frühzeitig bescheid gegeben, wobei zusätzlich anrufen ggf. besser wäre um sicher zu gehen das es ankommt, und bist zum Arzt.
Ich wüsste nicht wie du da früher bescheid hättest geben können. Du kannst ja nicht am Freitag melden das du vielleicht am Montag Krank bist. Hat ja niemand was von.
Wenn du krankgeschrieben bist muss du nicht arbeiten und kann, darf dein Chef nicht verlangen. Wenn aber nicht, muss du zur Arbeit. Der Chef aber hat eine Fürsorge Pflicht. Heißt, wenn du zur Arbeit gehst und du merkst, es geht einfach nicht weil es dir nicht gut geht und den Chef darüber infomierst, muss er dafür sorgen das du sicher nachause oder zum Arzt kommst.
Der Fragesteller ist nach eigener Aussage aber "bei meiner Ausbildung noch in der Probezeit"!
Und in der Probezeit einer Ausbildung können beide Seiten ohne konkreten Anlass/Grund ohne Frist kündigen. Da muss auch die Kammer nicht eingeschaltet werden.