Arbeit kündigen, zu spät mitgeteilt?

2 Antworten

Vertrag raussuchen, Kündigungsfristen nachlesen.

Azubizeit zählt nicht, du bist erst 3Jahre dabei. Daher laut BGB nur 1 Monat Kündigungsfrist zum Monatsletzten(5-8 Jahre 2 Monate). Längere Kündigungsfristen sind nur gültig, wenn dies explizit im AV steht und die Kündigungsfristen des AG mindes ebensolang sind.

Man kündigt Kündigungen nicht an, sondern gibt Kündigungen Fristgerecht Zeitnah ab um dem AG die Möglichkeit einer gegenkündigung zu nehmen.

Sollte die Kündigungsfrist zu knapp sein, gibt es ggf die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages

Ich hoffe, ich habe deine Ausführungen richtig verstanden.

"Sagen müssen" hast und hättest Du es dem Chef nicht das du nur noch eine bestimmte Zeit lang bei ihm arbeiten möchtest. Die Kündigungsfrist hältst Du ja nach deinen Angaben ein und damit sind die formalen Vorgaben ja erfüllt.

Eine andere Sache ist die Frage ob "sich das gehört", du "etwas schuldig" bist usw.

Nach meiner Erfahrung kommt es gerade im Berufsleben immer mal wieder vor, dass man "sich im Leben zweimal begegnet". Bei mir war das schon so und bei meiner Frau auch und da war es sehr von Vorteil, dass wir - wie soll ich sagen - das Beschäftigungsverhältnis mit Stil und Anstand bis zum letzten Tag ausgefüllt haben.

Der langen Rede kurzer Sinn: Sprich mit deinem Chef und schidere ihm deine Lage, soweit du dazu bereit und in der Lage bist, das zu tun. Nach meiner Erfahrung ist das oft der richtige Weg.

Alles Gute!