Apple Produkte bei Mediamarkt direkt gekauft -> Rücknahme?
Ich habe wie in der letzten Frage beschrieben an meinem iPad einen Mängel bemerkt (erst nachdem ich es eingeschaltet habe) und zwar ist eine Taste EXTREM locker.
man sagt ja immer dass man regestrierungsprodukte (wie Apple) nicht bei Mediamarkt zurückgeben kann. Aber wie schaut es aus wenn wie bei mir ein Mängel/Defekt vorhanden ist ?
3 Antworten
natürlich hast du das Recht den Mangel / Defekt geltend zu machen. und zwar beim Händler wo du es gekauft hast.
theoretisch hat aber der Händler dort das Recht sich die Bearbeitung der Reklamation auszusuchen, heißt auch einen Reparaturversuch durchzuführen.
besprich am besten mit dem Support dort ob du ein neues Gerät bekommst oder ob die das erst einschicken. meistens wirds dann direkt auf ein neues Gerät hinauslaufen, wenn du das grad erst gekauft hattest
hmm, ist halb richtig. der Händler darf einen Gerätetausch auch ablehnen, wenn für ihn die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch wären.
er muss ja immerhin auch für das neue (Austausch-) gerät in Vorleistung gehen und bekommt vom Hersteller unter Umständen ein repariertes Gerät zurück was nicht mehr als Neuware verkaufbar ist.
Händler darf nach Reklamation zunächst nachbessernStellt sich nach dem Kauf heraus, dass eine Ware bei Übergabe im Laden oder bei Lieferung einen Mangel hat, kann der Kunde nicht einfach sein Geld zurückverlangen. Er hat gegenüber dem Händler zunächst nur den sogenannten Anspruch auf Nacherfüllung. Das heißt: Er kann wählen, ob der Verkäufer die defekte Kaufsache reparieren oder ihm statt der defekten Ware einwandfreie Neuware geben soll (Paragraf 439 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
Wann der Händler zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen darfKann der Käufer eines teuren Smartphones vom Händler also einfach ein neues Gerät verlangen, wenn sich das bestellte als defekt herausstellt? So einfach ist es leider nicht. Denn der Verkäufer darf die vom Kunden gewünschte Nacherfüllungsart (Reparatur oder Ersatzlieferung) verweigern, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Hat das Handy 1 000 Euro gekostet und ist der Mangel durch eine einfache und günstige Reparaturmaßnahme zu beheben, wird er in der Regel zunächst auf einen Reparaturversuch bestehen.
Faustregel: Bei billigen Sachen ist die Ersatzlieferung die angemessene Art der Nacherfüllung, bei hochpreisiger Kaufware kann der Händler zunächst auf Reparatur bestehen.
Das ist mir bekannt. Deine Antwort impliziert aber, dass es sich der Händer aussuchen kann und dem ist eben nicht so - zumindest nicht so einfach.
Beim Gerätetausch ist zu beachten, dass die "Lieferung einer mangelfreien Sache" nicht zwingend ein Neugerät bedeutet!
Ich denke wir beide wissen um was es geht, für die anderen sollten aber die Unterschiede zumindest aufgezeigt werden.
Hast Du ja jetzt ;-)
Sachmängel unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung und die kann nur beim Privatkauf ausgeschlossen werden. Media Markt muss hier also für den Mangel haften und ihn beseitigen.
Eine Rückgabe, z.B. bei Nichtgefallen, ist gesetzlich nur (mit ein paar wenigen Ausnahmen) beim Onlinekauf oder ähnlichen Geschäften möglich. Da hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Allerdings bieten das inzwischen auch viele stationäre Händler an und nehmen die Waren zurück. Das ist dann aber ein kulantes Handeln.
Was hindert dich daran zum Media Markt zu gehen und nachzufragen?
Ich wollte vor Jahren mal etwas von Apple bei Mediamarkt zurückgeben. Haben sie nicht abgenommen , da Registrierungsprodukt. Da war jedoch kein Mängel am Gerät.
Das beantwortet jetzt aber nicht die Frage, was dich nun daran hindert noch einmal beim Media Markt nachzufragen?
Noch schneller geht es, das Telefon in die Hand zu nehmen, und im Media Markt anzurufen.
Möglich ist, dass der Media Markt dann das Tablet zur Reparation an Apple schickt.
Nein, das obliegt nach § 437 BGB dem Kunden