AOK Niedersachsen?

5 Antworten

Wenn du derart wenig verdienst, kannst du dich doch befreien lassen. Du musst 2%, bei chronischen Erkrankungen 1% deines Einkommens zahlen und danach giltst du als befreit.

Bezieher von Bürgergeld/Grusi etc. müssen also ganz sicher nicht die vollen Kosten zahlen, sondern nur bis zur Erfüllung der Jahresleistung. Bisher schon geleistete Rezeptgebühren zählen mit.


Pedi61 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 23:05

Maja, nett von Dir. Aber das war nicht ganz die Frage. Es geht egentliCh darum, wie das gehandhabt wird..

Schuldanerkennung bei Ratenzahlung.

Für mich, ein unmögliches Ding.

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maja0403  16.08.2024, 00:27
@Pedi61

Das Ganze kannst du dir doch ersparen, wenn du deinen Antrag auf Befreiung stellst.

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Das ist völlig korrekt, was die Krankenkasse gemacht hat. Ohne Schuldanerkenntnis könnte sie sonst nicht schnell die EV betreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Also entweder lässt du dich von der Zuzahlung befreien wenn dein Einkommen so gering ist. Oder aber du spielst eben nach deren Regeln, um in den Genuß einer Ratenzahlung zu kommen. Die Kasse braucht auch was in der Hand um nachweisen zu können das ihr beide euch mit dem Deal einig seit.

wenn du etwas nicht zahlen kannst, dann hast du schulden.

genau wie in deinem fall. du hast schulden und zahlst diese ratenweise ab.