Anziehsachen gehen bei Annprobe kaputt, wer bezahlt?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Das Geschäft bezahlt den Schaden. 50%
Der Kunde muss zahlen. 38%
Die Versicherung bezahlt( wenn man eine hat) 13%

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Logischerweise kommt eine Haftung des Kunden aus einem Vertragsverhältnis nicht in Betracht. Allerdings haben Vertragspartner, wenn sie z.B. Vertragsverhandlungen aufnehmem, oder sich diese anbahnen, die Pflicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils Rücksicht zu nehmen.

Diese Pflicht wird durch jemanden verletzt, der offensichtlich Größe XXL hat und ein T-Shirt der Größe S anprobiert, welches dadurch beschädigt wird. Den daraus resultierenden Schaden muss der Kunde erstatten.

Für diejenigen, die es interessiert nenne ich hier noch die einschlägigen Paragraphen:

§§ 280 I, 311II, 241 II BGB

Darüberhinaus kommt noch eine Haftung aus unerlaubter Handlung nach § 823 I BGB in Betracht. 

In der Praxis hat die erste Variante den Vorteil der Beweislastumkehr, siehe § 280 I 2 BGB.

 

Die Versicherung bezahlt( wenn man eine hat)

Einfach wieder hinhängen, so tun als ob nichts gewesen ist und hoffen das es keiner gesehen hat :)

Ansonsten würde ich sagen, dass das die Versicherung bezahlt.

 

ich beantworte dir deine Frage kanz kurz, ohne die Paragraphen, also: das Geschäft hat zu zahlen, man ist als Verbraucher da sehr gut geschützt, aber das Geschäft würde natürlich mit allen Mitteln versuchen sich heraus zu reden, aber das Recht ist in dem Fall auf der Seite von dem Mädchen


Dr4ch3  11.05.2011, 21:41

Naja jein, wenns n Materialfehler oder unachtsamkeit war, dann trägt den schaden ganz klar das Geschäft und meistens macht man hier sowieso auf kulanz. Aber wenn ich als 1,86 großer mann mit 105 kilo in n Kindergeschäft geh und meine Plauze in ein XS Shirt reinpress und da platzen die nähte, kommt das Geschäft nicht dafür auf. Das ist mutwillig und zerstörerisch, wie Frechmopps schon sagte: das ist wie innen Media Markt gehen und mitm Baseballschläger in nen Flatscreen reindreschen.

0
Das Geschäft bezahlt den Schaden.

Wenn etwas unabsichtlich kaputt geht und man einene Verkäufer darüber informiert, dann zahlt das Geschäft

Das Geschäft bezahlt den Schaden.

In der REgel bleibt der Schaden beim Geschäft