Anzeige wegen Warenbetrug 40€?
Hallo,
ich habe heute Post von der Polizei bekommen.
Es geht um einen Vorfall der sich Januar 2023 ereignet hat.
Ich habe bei Kodi etwas mit Karte bezahlt, ich glaube es waren zwei Kochplatten. Diese haben insgesamt 39,97€ gekostet.
Zu diesem Zeitpunkt war ich schon hochschwanger. Knapp 3 Wochen später hat mich dann mein Partner sitzen lassen und ich habe damals versucht, verzweifelt meine Miete zusammen zu bekommen, da habe ich dann diese 40€ mir von der Bank zurückgeben lassen also eine Lastschriftrückgabe getätigt .
Ich habe mir zu dem Zeitpunkt damals als ich die Laschriftrückgabe getätigt habe gedacht, dass die sich schon melden werden und ich denen dann das Geld was ich zu dem damaligen Zeitpunkt gebraucht habe zurück überweise. Ich habe dann aber wirklich niemals wieder etwas von denen gehört und um ehrlich zu sein, ist es mit der Geburt meines Kindes und damit dass ich mir ein neues Leben so kurzfristig aufbauen musste in Vergessenheit geraten. Bis halt heute der Brief in der Post gewesen ist.
Ich weiß dass es nicht die feine Art ist und dies war wirklich eine einmalige Sache, ich bin vorher auch nie strafrechtlich auffällig gewesen.
Ich war halt wirklich in einer absoluten Notlage und musste alles zusammenkratzen, habe mir auch einiges bei Freunden geliehen.
ich werde der Polizei natürlich sagen, dass ich diesen Betrag und falls zusätzliche Kosten entstanden sind begleichen werde, die Überweisung würde ich sogar noch auf der Polizeibehörde tätigen, wenn ich die Höhe und eine IBAN bekomme.
Ich kann wirklich nur nochmal betonen, dass ich vorher keinen Brief von denen erhalten habe, sonst hätte ich natürlich reagiert. Ich bin auch nicht umgezogen in dieser Zeit ,nur kurz vor diesem Zeitpunkt, kann es vielleicht sein, dass diese Briefe an meine alte Adresse gingen obwohl ich schon umgemeldet gewesen bin?
Was sind nun die strafrechtlichen Konsequenzen für mich?
Ich bin aktuell am studieren und möchte auf keinen Fall, dass mir dies nun m one Zukunft ruiniert.
Schönen Abend an alle
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ruhrgur/1621327657300_nmmslarge__0_0_858_858_8190bccd2abee6c63a0e0a6e1e450f3d.jpg?v=1621327658000)
Ich weiß dass es nicht die feine Art ist und dies war
Das Ganze war ein vollendet Betrug. Eine Bereicherungsabsicht liegt auch dann vor, wenn diese nur kurzfristig besteht und du dem Geschädigten letztendlich keinen Schaden zufügen willst (vgl. Fischer StGB § 263 Rn. 190 m. w. N.). Mit Eintritt des Vermögensschadens lag ein vollendeter Betrug vor.
ich werde der Polizei natürlich sagen, dass ich diesen Betrag und falls zusätzliche Kosten entstanden sind begleichen werde
Der Polizei solltest du überhaupt nichts sagen. Eine polizeiliche Vorladung ist für den Beschuldigten nicht bindend und lediglich als höfliche Einladung zu verstehen. Dieser solltest du nicht nachkommen; für dich als Beschuldigten hat eine mündliche Einlassung bei der Polizei effektiv keinen Vorteil.
Zu der Sache einlassen kannst du dich jederzeit schriftlich gegenüber der StA, möglichst aber erst nach Akteneinsicht und Rücksprache mit einem Verteidiger.
Eine Geldleistung schützt dich im Übrigen nur vor einer etwaigen zivilrechtlichen Schadensersatzforderung, nicht vor der strafrechtlichen Ahndung des Vorfalls (obgleich dies natürlich einen positiven Effekt haben kann).
Was sind nun die strafrechtlichen Konsequenzen für mich?
Wenn du dich gegenüber der StA zu der Sache einlässt, den Sachverhalt glaubhaft darlegst, Reue zeigst und sogar erkennbar ist, dass du dir Mühe gemacht hast, den Schaden wieder auszugleichen, ist eine Einstellung gem. § 153a StPO durchaus im Bereich des Möglichen. Rechnen müsstest du hier mit einer Geldauflage von ungefähr der Hälfte deines monatlichen Nettoeinkommens (vgl. Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts, 12. Aufl., Rn. 115).
Sollte indes tatsächlich zur Beantragung eines Strafbefehls oder zur Anklage gegen dich kommen (eine Einstellung gegen Auflagen ist hier aber wie gesagt wahrscheinlicher, ich erwähne dies nur der Vollständigkeit wegen), hättest du mit einer Geldstrafe von rund 20 bis 30 Tagessätzen zu rechnen (vgl. Theiß, a. a. O., Rn. 195).
LG
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Die Briefe gingen zur Rechnungsadresse, in der Regel identisch zur Lieferadresse.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Naja ich habe es ja im Laden besorgt also hat es ja keine Lieferadresse gegeben,wenn es Briefe gegeben hat muss irgendeine irgendwo hinterlegte damalige Adresse verwendet worden sein.