Anzeige wegen versehntlicher Vorrangmissachtung?

2 Antworten

Nein,

das passiert täglich in fast jedem Kreisverkehr.

Vor allem wenn alte graue Kleinwagen ohne Beleuchtung,
mit nicht angepasster Geschwindigkeit, ihr Kreise drehen.

Allein wenn jemand dich verfolgt,
ist das schon eine Nötigung.
Solange es keine Zivi-Streife sein sollte...

Nur ein sehr Dummer wird dich dafür anzeigen.

Hansi


Still  23.09.2024, 09:02
Allein wenn jemand dich verfolgt,
ist das schon eine Nötigung.

Wo hast du den Schwachsinn denn her?!. Der andere Autofahrer hat das Recht, ihm hinterher zu fahren, denn er muss ja das Kennzeichen ablesen. Und selbst wenn nicht: das ist weit von Talking, nicht Nötigung!, entfernt!

Kerner  23.09.2024, 09:08
@Still

Das ist kein Schwachsinn, sondern der Standpunkt des Subjektes.

Viele Moped-Fahrer riskieren täglich ihr Leben,
und merken es gar nicht mal.

Die sollte man nicht auch noch aufstacheln.

Ein einspuriges Fahrzeug zu verfolgen, das ist schwachsinnig.
Als wenn der Kreisel nicht genügend Platz hätte.

Lass sie fahren, der Himmel wartet schon..

Hansi

Still  23.09.2024, 09:11
@Kerner

Dass mein Kommentar sich auf (d)ein Zitat bezieht, ist dir aufgefallen?!

Ein einspuriges Fahrzeug zu verfolgen, das ist schwachsinnig.

Laut FS ist er hinterher gefahren. Da steht nicht von Drama a la "Verfolgung".

Kerner  23.09.2024, 11:35
@Still

Da war wohl das Ei schneller als das Huhn?

"Es kam ihm so vor als würde er verfolgt werden, in böser Absicht."
"Das mit "Schwachsinn" zu betiteln, das stellt sogar den Tatbestand einer Beleidung dar."

Herr Richter!

Hansi

Still  23.09.2024, 11:44
@Kerner
"Das mit "Schwachsinn" zu betiteln, das stellt sogar den Tatbestand einer Beleidung dar."

In welchem Rechtsstaats lebst du??!!

"Du bist ein Schwachsinniger" wäre eine Beleidigung, da auf die Person abzielend.

"Dein Handeln ist schwachsinnig" bezieht sich nur auf ein Ereignis, das singulär bewertet wird und ist strafrechtlich null relevant!

Es kam ihm so vor als würde er verfolgt werden, in böser Absicht."

Gefühlte Straftatbestände gibt es nicht! Eine Anzeigenerstattung ist ferner keine böse, sondern vollkommen legale Absicht.

Still  23.09.2024, 11:47
@Kerner

Ein: "Ich habe mich geirrt" wäre ehrlicher ; - )

Kerner  23.09.2024, 11:48
@Still

Falls ich mich geirrt hätte,

hätte ich das längst

geschrieben.

Hansi

Still  23.09.2024, 11:51
@Kerner

Dann brauchst du noch etwas Zeit, um zu erkennen, dass Du Schwachsinn verbreitet hast!

Kerner  23.09.2024, 12:00
@Still
Nötigung bedeutet, dass jemand durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt so unter Druck gesetzt bzw. in eine Zwangssituation gebracht wird, dass er aus Angst um Leib und Leben zu einem bestimmten Verhalten genötigt wird. Nötigung ist eine Straftat und in § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt.

Und sehe ich als gegeben an.

Hansi

Still  23.09.2024, 12:17
@Kerner

Wie wäre es mit dem Gesetzestext, statt deiner eigenwilligen Definition von Nötigung?

 Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  1. Was war am Hinterherfahren rechtswidrig?
  2. Wo erfolgte eine Drohung oder Gewalt?
  3. Zu welcher Handlung, Duldung, Unterlassung wurde genötigt?

Würde ein Bussgeld nach sich ziehen. Die meisten sind aber zu bequem, um Anzeige zu erstatten.