Anzeige wegen Beleidigung - Muss ich die Verfahrenskosten tragen?

6 Antworten

Hallo,

habe vor kurzem ebenfalls einen solchen Vorgang erlebt. Was will man mit einer Anzeige eigentlich erreichen?

Du selbst verdienst nichts dabei, Du kannst nur Kosten haben und die gehen ganz schnell in die tausende!

Pauschal kann diese Frage ohnehin nicht beantwortet werden. Waren es Kraftausdrücke oder um welches Problem wurde gestritten? Oder war die angebliche Beleidigung üble Nachrede?

Erst wenn das bekannt ist, kann man einen brauchbaren Ratschlag geben, alles andere ist Unsinn.

Trotz allem möchte ich aus Erfahrung noch einen guten Ratschlag anbringen: wenn keine tötliche Feindschaft herrscht, dann macht ein Grillfest und trinkt 2 Bier (bitte nicht mehr sonst gehts hinterher weiter) und versöhnt euch wieder. Kosten um die € 50,--.

Wie gesagt, bei Beleidigung gibt es drei Wege von Verfahren:

  1. zivilrechtlich

  2. Staatsanwaltschaft

  3. gerichtlich

Beim zivilrechtlichen Verfahren schreibt der Anwalt an den Gegner eine Rechnung áuf Schmerzensgeld wegen Beleidigung nebst Anwaltsgebühren.

Gleichzeitig kann man dieselbe Anzeige an die Staatsanwaltschaft machen.

Das gerichtliche Verfahren wird vor dem Amtsgericht ausgefochten, zuvor wird jedoch an ein Schiedsgericht verwiesen. Gibt es dort keine Einigung, wird verhandelt.

Deshalb nimm meinen Rat zum Grillen und 2 Bier. Das ist friedlicher, versöhnlicher und um einige tausend € billiger.

Kommt es zu einer Klage, bezahlt derjenige, der den Prozess verliert, also Du, wenn die Klage abgewiesen wird.


PepsiMaster  24.03.2012, 18:08

das gilt im Zivilrecht und nicht im Strafrecht. In einer strafrechtlichen Verhandlung gibt es einen Angeklagten, der von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird und entweder verurteilt wird .. oder nicht. Der Geschädigte tritt i.d.R. als Zeuge und nicht als Kläger vor Gericht auf. Die Verfahrenskosten fallen der Staatskasse zur Last, wenn der Angeklagte nicht verurteilt wird, der Geschädigte/Anzeigeerstatter muss nichts bezahlen.

Kläger und Beklagten, Gewinner und Verlierer gibt es im Strafrecht nicht, nur im Zivilrecht.

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TheGrow  24.03.2012, 20:50
@PepsiMaster

Hallo PepsiMaster,

hätte mir die lange oben stehende Antwort bald sparen können, Deine sagt schon alles kurz, knapp und prezise aus. Bekommst von mir einen Daumen hoch :-)

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Mike6969  25.03.2012, 09:05
@TheGrow

Bin von einem Zivilprozess ausgegangen. Aber Du hast Recht. Bei einer Anzeige wegen Beleidigung ist es eine Strafsache, wo die Staatskasse die Kosten trägt. Jedoch muss er seinen Anwalt selbst bezahlen, soweit er einen einschaltet und keine Rechtsschutzversicherung hat. Habe hier von einer Versöhnungsgrillparty gelesen. Ist im Grunde genommen die beste Lösung, wenn die Sache noch nicht total eskaliert ist.

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PepsiMaster  25.03.2012, 21:42
@Mike6969
"wenn die Sache noch nicht total eskaliert ist."

Wenn es zwischen Nachbarn wg. einer Beleidigung schon zu einer Anzeige kommt, ist zu befürchten, dass da eine Versöhnungsgrillparty in weiter Ferne ist .... bei solchen Sachen bin ich froh, kein Richter sein zu müssen.

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Mike6969  26.03.2012, 09:06
@PepsiMaster

Nachbarn sind manchmal wie kleine Kinder und der Richter muss dann den Kindergärtner spielen:-)

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Als Schiedsmann möchte ich hier ein paar Sachen richtig stellen:

Schiedspersonen sind zuständig gemäß §13 SchAG in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, außer Familiensachen und Arbeitsrecht und außer Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die in Presse und Rundfunk begangen sind. Darüber hinaus sind sie zuständig in Strafsachen, die nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

Ein Schiedsverfahren kostet ca. 50-60,- und führt in über 50% aller Fälle zu einer Schlichtung.

Tausende von Euro bekommen die ehrenamtlich arbeitenden Schiedsleute sicher nicht.

Erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihrer Stadt wer die für Sie zuständige Schiedsperson ist und rufen diese einfach an. Immer besser als Anwalt Google.

das wird oft gesagt, damit die leute nicht wegen jeder kleinigkeit eine anzeige machen! wenn die beleidigung wirklich extrem war und du zeugen dafür hat, ist die aussicht auf erfolg groß!

Hallo youngindy,

ich bin hier etwas erstaunt über die Antworten meiner Vorredner.

Verwechselt nicht Zivilrecht mit Strafrecht.

Wer hat Dir überhaupt gesagt, dass bei einer Anzeige (Strafanzeige) ein Schiedsmann eingeschaltet wird. Schiedsmänner sind im Zivilrecht zuständig, nicht im Strafrecht.

Der Weg der Strafanzeige die Formal richtig übrigens Strafantrag heißt ist der.

Du stellst den Strafantrag bei der Polizei. Du brauchst dazu gar keinen Anwalt.

Als erstes wird die Polizei dann den Beschuldigten vorladen oder schriftlich zur Stellungsnahme auffordern.

Die Polizei schreibt dann die Strafanzeige, heftet Deinen Strafantrag dran und fügt die Aussage des Beschuldigten (insofern er überhaupt eine Aussage macht) ebenfalls bei und sendet das ganze an die Staatsanwaltschaft.

Nun gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Das Gericht stellt das Verfahren ein

  2. Das Gericht erläßt einen Strafbefehl

  3. Das Gericht läßt es zu einer Hauptverhandlung kommen, in das Strafmaß festgelegt wird oder ein Freispruch stattfindet.

In keinem der drei Fälle entstehen Dir Kosten.

AUSNAHME: Du hast wissentlich falsche Angaben gemacht, wovon ich hier mal nicht ausgehe. Aber wenn dem so ist, können die die Verfahrenskosten auferlegt werden und evtl kann ein Verfahren wegen falscher Beschuldigungen auf Dich zukommen. Aber das steht hier ja nicht zur Debatte.

Schöne Grüße
The Grow


WMBSLG  24.03.2012, 21:35

Hallo The Grow,

stimmt leider nicht ganz.

Die Anzeige (Strafantrag) erfolgt über die Staatsanwaltschaft. Diese informiert die Polizei und diese lädt den Beschuldigten zur Vernehmung vor und leitet dann das Protokoll an den Staatsanwalt weiter. Erfolgt die Anzeige jedoch über einen Anwalt, ist man schon fast gezwungen, einen eigenen Anwalt einzuschalten, da sonst alles verloren ist. - Leider -.

Aber wie oben von mir beschrieben, kann man gleichzeitig bei 3 Behörden gegen den Beschuldigten vorgehen. Habe ich auch nicht gewußt - ist aber so!

Und wie schon oben geschrieben, kommt es auf die Art der Beleidigung bzw. üble Nachrede an. Genauere Angaben sind schon erforderlich, um einen guten Ratschlag zu erteilen. Aber meist ist es so - außer Spesen (teure Kosten), nichts gewesen!

Schönes WE und Grüße

Walter

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PepsiMaster  24.03.2012, 22:38
@WMBSLG

@WMBSLG

ziemlich viel Durcheinander .. sowohl in Deinem Kommentar, als auch in Deiner längeren Antwort und in dem Durcheinander leider auch eine Menge falscher Informationen.

Die Anzeige bzw. der Strafantrag kann sowohl bei der Polizei, als auch bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Auch wenn die StA zwar die Herrin des Verfahrens ist, werden die meisten Anzeigen jedoch bei der Polizei erstattet und (von bestimmten Straftaten mal abgesehen) leitet die Polizei den Vorgang erst nach Abschluss der Ermittlungen an die StA weiter.

Es ist nicht alles verloren nur weil ein Rechtsanwalt die Anzeige im Auftrag seines Mandanten erstattet .. ob der Geschädigte selbst oder ein Rechtsanwalt Anzeige erstattet, ist vollkommen egal für den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und spielt auch bei der Entscheidung der StA keine Rolle ob Anklage erhoben wird oder nicht.

Bei welchen 3 Behörden soll man denn gegen den Beschuldigten vorgehen können?? Es besteht die Möglichkeit zivilrechtlich zu Klagen .. außerdem kann man Anzeige erstatten was zu einer Strafe für den Beschuldigten/Angeklagten führen kann (wovon der Geschädigte direkt allerdings nichts hat) .. eine dritte Möglichkeit würde mich brennend interessieren .. auch was das mit verschiedenen Behörden zu tun haben soll ...

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TheGrow  25.03.2012, 10:49
@PepsiMaster

Hallo WMBSLG,

stimme meinen Vorredner PepsiMaster voll zu was er geschrieben hat.

Dein erster Satz lautet:"Die Anzeige (Strafantrag) erfolgt über die Staatsanwaltschaft"

Richtig ist, dass Du durchaus den Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen kannst. 99 % aller Anzeigen werden jedoch bei der Polizei gestellt und nicht bei der Staatsanwaltschaft.

Dann hast Du geschrieben: "Erfolgt die Anzeige jedoch über einen Anwalt, ist man schon fast gezwungen, einen eigenen Anwalt einzuschalten, da sonst alles verloren ist. - Leider -."

Der ganze Sinn des Satzes erschließt sich mir nicht ganz.

Noch mal ganz klar. Einen Anwalt zum stellen eines Strafantrages ist absolut unnötig und bringt garnichts.

Weißt Du überhaupt wie die Stellung einer Strafanzeige vor sich geht?

Du meldest Dich im Eingangsbereich bei der Polizei und sagst denen kurz un knapp was passiert ist. Der Beamte am Tressen schickt Dich dann in der Regel zu einem Kollegen weiter, der den Strafantrag aufnimmt.

Der Kollege nimmt dann als erstes Deine Personalien auf

Dann will er in Kurzform ersteinmal wissen, was passiert ist. Er wird Dir dann sagen, ob überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt und auch gegen welches Gesetz und gegen welchen Paragraphen die Handlung verstößt.

Erst dann wird er den Strafantrag aufnehmen. Dazu wird er Dich auffordern, genau zu beschreiben was passiert ist. Diese Aussage wird er dann in den Strafantrag mit aufnehmen. Den Strafantrag wirst Du dann unterschreiben müssen. Damit ist Dein Part erst einmal erledigt. Mir stellt sich da schon die Frage, warum Du meinst, ohne Anwalt wäre hier alles verloren?

Weiter geht es dann mit der Beschuldigtenanhörung. Die läuft wie schon in meinem ersten Tread beschrieben so ab, dass dem Beschuldigten ersteinmal der Tatvorwurf gemacht wird. Dann wird ihm die MÖGLICHKEIT gegeben sich zu der vorgeworfenen Tat zu äußern. Für den BESCHULDIGTEN, könnte es hier allenfalls Sinn machen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Falls er denn von der Möglichkeit einer Aussage macht, wird diese schriftlich festgehalten und muss von dem Beschuldigten unterschrieben werden.

Gegebenenfalls werden noch weitere Zeugen vorgeladen, was aber meist bei kleineren Delikten nicht der Fall ist.

Dann schreibt, wie wieder in meinem ersten Tread beschrieben, die Polizei die die Strafanzeige und schickt sie an die Staatsanwaltschaft weiter.

Sollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, wirst Du als Geschädigter garnicht mehr vorgeladen.

Sollte das Gericht einen Strafbefehl (sprich gegen Sie wird wegen ... gemäß § XXX eine Geldstrafe in Höhe von XXX gestellt) wirst Du ebenfalls nicht mehr vorgeladen.

Lediglich, wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt, wirst Du als Zeuge vorgeladen. Du bist dann übrigens verpflichtet zu erscheinen. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet Dich dafür frei zu stellen, die Kosten für die Fahrt werden Dir von der Gerichtskasse erstattet. Dann wirst Du vom Richter nochmal aufgefordert den Vorfall zu schildern. Aber auch hier wäre es Schwachsinn einen Rechtsanwalt einzuschalten. Es geht lediglich um die Schilderung was passiert ist, Du sollst hier keine rechtliche Bewertung vornehmen (Das würde Dir übrigens nicht einmal zustehen) . Deine Aussage dauert vielleicht, eingeschlossen mit dem Abgleich der Personalien, gerademal 5 Minuten.

Dann kannst Du als Zeuge im Gerichtssaal warten und Dir das Urteil anhören, oder auch gleich wieder nach Hause fahren.

Bei diesen Kleindelikten ist es oft sogar so, dass der Angeklagte der ja als erstes gehört wird, die Tat vor Gericht gleich einräumt. Dann wirst Du nicht einmal in den Gerichtssaal hereingerufen. Selbst in dem Fall, dass Du garnicht gehört wirst, werden die angefallene Kosten ersetzt.

Dmentsprechend trift Deine Aussage "Aber meist ist es so - außer Spesen (teure Kosten), nichts gewesen!" nichtmal ansatzweise zu bzw. auf gut Deutsch. Diese Aussage ist schlichtweg falsch.

Wünsche Dir aber trotzdem ein schönes Wochenende
TheGrow

PS: Zivilrechtlich wegen einer einmaligen Beldeidigung/Verleumdung/Übler Nachrede vorzugehen ist übrigens nicht möglich. Es ist kein Schaden entstanden, niemand wurde verletzt und in einen einmaligen Fall wirde auch einer Unterlassungsklage nichts bringen.

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WMBSLG  25.03.2012, 16:25
@TheGrow

Kann leider aus eigener Erfahrung das Gegenteil beweisen.

Habe mal einen Angestellten einer Behörde etwas heftig beschimpft, weil er früher eine Zusage gemacht hat und hinterher nicht einhielt. Er ging zum Anwalt, es kam eine Kostenrechnung wegen Beleidigung über € 3.000,00 Schmerzensgeld + € 1.000,00 Anwaltsgebühren. Gleichzeitig verlangte er eine schriftliche Entschuldigung zur Veröffentlichung in der Tageszeitung, obwohl dieser Disput nicht öffentlich stattgefunden hat. Der Anwalt rechnete die Kosten für das Verfahren so hoch, daß es vor das Landgericht ging. Ohne Anwalt wäre das teuer für mich geworden, da ich einen Stafverteidiger benötigte.

Da ich die oben gestellt Forderung ablehnte - mit der entsprechenden Begründung - stellte er gleichzeitig Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, mit Vorladung zur Polizei usw.

Habe durch meinen Anwalt das Verfahren beim Landgericht gewonnen (meine Kosten mußte der Gegner bezahlen) und die Streitsumme wurde dort reduziert und landet nun beim Amtsgericht.

Und da geht es zuerst zum Schiedsgericht (Anwälte) bevor es ev. zum Prozess kommt.

Meine Kosten für den Strafverteidiger für das LG ca. 2.500,-- €. Bei der Staatsanwaltschaft ca. € 500,- und € 200,-- Busse weil es sich beim Kläger um einen städtischen Angestellten (Beamtenstatus) handelt.

So und nun steht das AG noch aus.

Dies zur Info - trotzdem schönes WE und Sonntag noch!

Gruß

Walter

PS: Also kann es auch für den Kläger mal sehr teuer werden, sobald eine Partei einen Anwalt einschaltet!

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TheGrow  25.03.2012, 17:43
@WMBSLG

Hallo WMBSLG,

Du weißt aber schon, was Du da schreibst oder?

Erstens, Du warst damals der jenige der beleidigt hat und youngindy war derjeniger der beleidigt wurde.

Zweitens, ist nicht sehr glaubhaft, dass bei Beleidigung ein Schmerzensgeld von 3000,- Euro fällig war. Rate mal wofür es beim Schmerzensgeld Geld gibt? Antwort, Richtig für Schmerzen und nicht für Beleidigungen. Dann würds ja Beleidigungsgeld heißen.

Im übrigen, Schmerzensgeld ist eine zivilrechliche Angelegenheit, keine strafrechtliche. Das gleiche gilt für die von erwähnte eine schriftliche Entschuldigung zur Veröffentlichung in der Tageszeitung.

Dann schreibst Du:


Da ich die oben gestellt Forderung ablehnte - mit der entsprechenden Begründung - stellte er gleichzeitig Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, mit Vorladung zur Polizei usw.


Nun Frage ich mal ganz konkret. Du willst hier erzählen, er stellt eine Strafanzeige, weil Du die Forderung ablehnst? Bitte schreib mir doch mal, welchen Paragphen er in dem StGB angeführt hat? Da es keine strafbare Handlung ist, gibt dafür auch kein Gesetz. Eine Forderung hat absolut nichts mit dem Strafgesetzbuch zu tun, das sind rein zivile Ansprüche.

Dann soll der Beleidigte auch noch 200,- Euro zahlen, weil er städtischer Angestellter ist (Beamtenstatus). Die konstellation ist nicht möglich. Entweder er ist Beamter oder er ist städtischer Angestellter. Es gibt keine städtischen Angestellten mit Beamtenstatus.

Aber mal angenommen, er wäre Beamter, selbst dann wäre keine Zusatzstrafe in einem Gerichtsverfahren möglich. Es gibt Diziplinarstrafen bei Beamten, aber wenn so eine ausgesprochen wird, wirst Du ganz sicher nicht drüber informiert. Diese unterliegt nicht dem Strafgericht.

Um das ganze mal hier abzuschließen.

Deine Geschichte ist doch frei und erfunden und entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.

Wenn Du ihn beleidigt hast hätte er Strafantrag wegen Beleidigung gemäß 185 StGB gegen Dich gestellt.

Wenn Du verurteilt worden wärest, dann hättest Du eine Strafe in welcher Art und Höhe auch immer bekommen. Im Falle des Freispruchs, wären die Kosten (einschließlich seiner Anwaltskosten und sonstigen Auslagen) zu Lasten der Staatskasse gegangen.

Nicht mehr und nicht weniger. Verunsicher hier nicht mit irgendwelchen Märchen andere User, das ist unfair

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PepsiMaster  25.03.2012, 21:29
@WMBSLG

@WMBSLG

nachdem was Du jetzt schreibst, bin ich mir ziemlich sicher, dass Du hier Zivilrecht und Strafrech durcheinander wirfst.

Für die zivilrechtliche Sache, die Du im ersten Absatz beschreibst, ist rechtliche Beratung zwar sehr sinnvoll, ein Strafverteidiger aber nicht notwendig, da Zivilrecht!

Wenn außer der zivilrechtlichen Sache dann noch eine Anzeige / Strafantrag hinzukommt, ist es etwas anderes.

Außerdem schreibst Du:

"weil es sich beim Kläger um einen städtischen Angestellten (Beamtenstatus) handelt"

Was denn jetzt? Angestellter oder Beamtenstatus? Beides geht nicht! Und für die Sache vor Gericht ist es auch vollkommen egal, ob Beamter oder nicht!!

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WMBSLG  25.03.2012, 21:46
@TheGrow

Hallo The Grow,

war leider kein Märchen, hat sich tatsächlich so abgespielt.

Übrigens habe ich auch noch mit dem Staatsanwalt gesprochen und wollte den Grund für die € 200,00 Busse wissen. Ein führender städt. Angestellter wird einem Beamten fast gleichgestellt und deshalb mußte ich dafür bezahlen. Daraufhin wurde das Verfahren ohne Urteil eingestellt - aber € 200,- waren weg.

Kann aber jederzeit alles belegen. Für Märchenstunde habe ich keine Zeit. Deshalb wollte ich auch nur den Ratschlag erteilen das ev. friedlich zu regeln, weil er dabei ja auch nichts verdienen kann.

OK?

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PepsiMaster  25.03.2012, 21:55
@WMBSLG

@WMBSLG

ob führender städtischer Angestellter, Beamter oder jede andere Person .. Für den Tatbestand des §185 StGB ist das vollkommen egal!

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WMBSLG  27.03.2012, 14:24
@PepsiMaster

Es war ein führender städtischer Angestellter, der bei Gericht dem Beamtenstatus gleichgestellt wird - so auch mein Anwalt!

Eine bessere Auskunft kann ich leider nicht erteilen.

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