Anzeige trotz Beweise?
Hallo ihr lieben,
mal eine Frage.
ich wurde letztes Jahr von meiner damaligen Partnerin und ihrer Mutter zusammengeschlagen.
ich habe sie angezeigt wegen schwerer Körperverletzung und sie mich wegen normaler Körperverletzung.
die anzeigen die ich gemacht habe wurden fallengelassen da sie zu zweit gegen mich ausgesagt haben.
da ich aber Beweise habe die gegen die beiden sind habe ich das dem Gericht mit gegeben.
jetzt liegt ein Strafbefehl gegen mich vor.
unter anderem habe ich dort auch ein Video abgegeben wo sie in einem live über mich spricht und offen erzählt was sie mit mir gemacht hat.
was kann ich machen?
zweite frag:
ich bekomme aktuell Bürgergeld (habe davor gearbeitet und habe es wieder vor)
ich muss die Gerichtskosten zahlen
wie hich sind die und was kann ich machen wenn ich sie nicht zahlen kann?
meint ihr generell bringt es etwas noch mal einen wiedersprich mit allen beweisen abzugeben?
Ich meine ich lag dannach im Krankenhaus und die Mutter hatte mir Haare raus gerissen da sie mich am Kopf gepackt hat.
sie redet sich raus von wegen sie hätte ausversehen meine Haare gegriffen.
wie gehe ich vor?
wenn sich jemand auskennt,gerne mal melden.
dankeschön.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Sicher, dass der Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt ist und es nicht einfache Körperverletzung ist?
Schwer in schwere Körperverletzung bezieht sich nicht auf das umgangssprachliche Schwer, sondern ist eine Qualifikation der einfachen Körperverletzung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ich habe sie angezeigt wegen schwerer Körperverletzung und sie mich wegen normaler Körperverletzung.
Hast Du nicht, schwere Körperverletzung nach § 226 StGB ist ein Offizialdelikt und wird nur durch eine Behörde angezeigt. Ausserdem liegt schwere Körperverletzung nur vor, wenn Du bleibende Schäden davongetragen hast, sprich du hättest dein Augenlicht eingebüßt, oder eine Gliedmaße ist abgetrennt oder nicht mehr funktionstüchtig.
In Frage kommt stattdessen gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB, u. a. wenn mehrere gemeinschaftlich jemandem eine Körperverletzung zufügen.
Wurden deine Verletzungen dokumentiert? Welche Art sind die Beweise, die Du dem gericht vorgelegt hast?
jetzt liegt ein Strafbefehl gegen mich vor.
Völlig normal das im Rahmen einer Notwehr gegen Denjenigen ermittelt wird der in Notwehr gehandelt hat, greift er doch seinerseits in Rechte Anderer ein.
Spätestens jetzt solltest Du einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen. Das Du nur Bürgergeldempfänger bist hat nichts damit zu tun, das dir keine Rechte zustehen würden. Alleine kommst Du da nicht raus.
Wenn Du nicht zahlen kannst droht Haft, je Tagessatz verhängte Geldstrafe ersatzweise einen Tag Haft
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Thelianos/1667118418089_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.png?v=1667118418000)
Wenn du eine Frau bist kannst du dir überlegen nochmal dagegen vorzugehen. Ich denke du kannst einen Anwalt (Beratungshilfe) bekommen, wenn du Bürgergeld beziehst.
Wenn du ein Mann bist stehen deine Chancen Nahe bei 0. Da kannst du dir die Zeit eigentlich sparen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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