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3 Antworten
Sofern jemand lediglich Nacktfotos von sich versendet, gegen den Willen des Empfängers, kann er sich der sexuellen Belästigung gemäß § 218 StGB strafbar machen und droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten.
Woher ich das weiß:Recherche
Und kam was von Dickstinction oder ist es im Sand verlaufen.
Es ist für den verbereiter durchaus strafbar.