Anwaltskosten?
Mir ist jemand reingefahren und ich habe keinerlei Schuld beim Unfall. Ich habe alles dem Anwalt gegeben und er hat sich drum gekümmert und ich habe eine Riesen Rechnung von tausend Euro erhalten. Ich habe alles gezahlt, aber als ich ihn fragte, ob ich das Geld zurück bekomme, sagte er nur“ich hoffe“ der, der den Unfall verursacht hat, muss es in der Regel auch alles bezahlen, oder?
3 Antworten
Wow! Der Rechtsanwalt ist eine absolute Nulpe auf dem Rechtsgebiet, wenn ich das so harsch ausdrücken darf.
Bei keinem Rechtsanwalt, wo ich keine Schuld am Unfall hatte, musste ich jemals etwas bezahlen - sogar im Gegenteil! Ich habe Geld zurück bekommen!
Und Du solltest auch Geld zurück bekommen. Genau, wie die Versicherung des Unfallverursachers deinen Rechtsanwalt bezahlen muss.
EDIT:
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen zur Haftung und Erstattung von Kosten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Hier sind einige relevante Vorgaben:
1. **§ 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz)** - **Gefährdungshaftung**
Laut § 7 StVG haften Fahrzeughalter für Schäden, die durch den Betrieb ihres Fahrzeugs entstehen. Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Haftung daher grundsätzlich bei demjenigen zu suchen, der den Unfall verursacht hat. Die Versicherung des Unfallverursachers muss in der Regel die Kosten übernehmen.
2. **§ 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)** - **Schadensersatzpflicht**
Nach § 249 BGB sind Geschädigte so zu stellen, als wäre der Schaden nicht entstanden. Dies bedeutet, dass die gegnerische Versicherung alle notwendigen Kosten übernehmen muss, die zur Wiederherstellung des früheren Zustands erforderlich sind. Dazu gehören auch die Reparaturkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfallentschädigung und Anwaltskosten.
3. **§ 115 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)** - **Direkter Anspruch gegen die Versicherung**
Dieser Paragraph erlaubt es Geschädigten, Ansprüche direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Sie können also direkt die Versicherung des Gegners kontaktieren und Schadensersatzansprüche anmelden, ohne über den Unfallverursacher selbst gehen zu müssen.
4. **Recht auf Anwaltskosten bei unverschuldetem Unfall**
Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, sind auch Ihre Anwaltskosten als Teil des Schadensersatzes von der Versicherung des Unfallgegners zu übernehmen. Dies ergibt sich aus dem Rechtsgedanken der "Rechtsverfolgungskosten", die in § 249 BGB mit eingeschlossen sind. Es gilt jedoch der Grundsatz der Notwendigkeit – der Anwalt muss für die Abwicklung notwendig gewesen sein, was in den meisten Unfallfällen der Fall ist, vor allem, wenn Haftungsfragen geklärt werden müssen.
5. **§ 10 Abs. 1 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)** - **Kostenerstattung für Anwälte**
Dieser Paragraph besagt, dass für anwaltliche Dienstleistungen bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung die Kosten in der Regel übernehmen muss, wenn die Einschaltung des Anwalts berechtigt und erforderlich war. Dies schützt die Interessen des Geschädigten und sorgt dafür, dass keine finanziellen Nachteile entstehen, nur weil man einen Anwalt zur Abwicklung des Unfalls hinzugezogen hat.
### Wichtige Hinweise:
Falls die gegnerische Versicherung sich weigert, können Sie diese Ansprüche unter Umständen gerichtlich durchsetzen. Ihr Anwalt sollte in der Lage sein, die Erstattungsansprüche geltend zu machen, damit Sie die vorab gezahlten Kosten zurückerhalten.
(KI-generiert)
Ich habe alles dem Anwalt gegeben
Warum Anwalt? Erstmal hätte man sich an die Versicherung wenden müssen.
Gibt es da dann Klinsch, weil die die Schuldfrage anders sieht, kann man immernoch zum Anwalt gehen.
Wenn du hier unnötigerweise oder aus Bequemlichkeit den Anwalt hast den Fall betreuen lassen, dann sind das voll und ganz deine Kosten. Die muss die Gegenseite auch kocht bezahlen.
der den Unfall verursacht hat, muss es in der Regel auch alles bezahlen, oder?
Deine Schäden sicherlich. Deinen Anwalt? Eigentlich nur wenn der erforderlich war, weil es vor Gericht ging und der Streitwert so hoch war, dass Anwaltszwang herrschte. Und natürlich dann auch nur wenn die Gegenseite unterliegt.
Ich hoffe ist gut. Er muss das so organisieren dass die Versicherung vom Gegner das bezahlt.