Antwort zur Kündigung?


10.06.2020, 17:49

vlt war die antwort zu meinen Mails. Da drin habe ich bissl panik geschoben, und meinte was das ist, und ich damit nichts zutun habe. Unf bei der 2ten mail, schrieb ich, dass ich damit nichts zutun haben will, und es rückgängig gemacht werden soll. Ich weiß war sehr hol, aber ich war im Schock zustand.

4 Antworten

Also ich hatte damals meine ,,Kündigung" dem Anbieter auch nur per email mitgeteilt und da kam auch erst so eine mail. Also erst mal weiter Ruhe bewahren und abwarten auf eine Antwort. Aber ja eine freundliche Bitte das Abo zu kündigen kann immer hilfreich sein :)


Holeasf 
Beitragsersteller
 10.06.2020, 17:59

Okay, und nach der Kündigung. Was soll danach passieren? Ich will nichts iwie zahlen. Oder das meine Eltern das mitkriegen. Ich will damit nichts zutun haben.

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IceQ86  10.06.2020, 18:01
@Holeasf

Also wenn die Kündigung akzeptiert wird dann dürfte nichts weiter geschehen

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Den Pressevertriebsfutzis würde ich nicht über den Weg trauen :)

Am besten die Kündigung per Einschreiben und nachweisbar senden.

Die haben nicht gerade den besten und seriösesten Ruf


Holeasf 
Beitragsersteller
 10.06.2020, 17:52

Also wenn ich das Schriftlich auf papier mache, und es per Post abschicke. Sollte besser sein? Danke, für die Antwort

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Holeasf 
Beitragsersteller
 10.06.2020, 17:55
@MeisterRuelps, UserMod Light

Ich verstehe leider überhaupt nichts. Ich bin 14 bin auf einer Betrugsfalle reingefallen. Meine eltern wissen garnichts, und ich bin hier die ganze zeit am Panik schieben. Könnten sie das so erkären das ich es verstehe?

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MeisterRuelps, UserMod Light  10.06.2020, 18:27
@Holeasf

Du solltest in diesem Fall unbedingt mit Deinen Eltern reden. Insbesondere sollten Deine Eltern den Vertrag mit sofortiger Wirkung anfechten (eingeschränkte. Geschäftsfähigkeit) und kündigen

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Das ist eine automatische Mail für alle Nachrichten, die das Postfach erreichen. Eigentlich nichts Besonderes.

Übersetzt heißt es nur. Mail ist angekommen, wird irgendwann auch bearbeitet.

eine Kündigung muss nur zugehen, der Vertragspartner muss nicht "bestätigen"