Anspruch auf Kindergartenplatz?

2 Antworten

Durch das "gute Kita Gesetz" hast du einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

Anspruch haben und letztlich auch bekommen sind aber zwei unterschiedliche Dinge.

Ich würde dir raten, in deinen Arbeitsvertrag zu schauen.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass

A) ein Azubi

und

B) eine Person, die nicht in der kritischen Infrastruktur arbeitet (Z.B. Pflegekräfte)

von Seiten des städtischen Arbeitgebers bei der Suche nach einem Platz unterstützt werden.

Du hast zwar das REcht auf eine Kinderbetreuung wenn dein Kind mindestens ein Jahr alt ist. Aber das Recht auch zu bekommen ist dann schon wieder schwerer. Es muss auch nicht zwingend ein Platz in der Kita sein, eine Tagesmutter oder ähnliches ist auch ok.

Aber nur weil du bei der Stadt arbeitest bzw eine Ausbildung machst wirst du nicht bevorzugt behandelt.