Anscheinswaffe Notsituation?
Habe mir gerade eine Deko Steinschlosspistole gekauft und Frage mich,
Darf ich die Pistole aus meiner Tüte rausholen, wenn ich bemerke, das jemand bedroht wird oder das ich in einer Notsituation gerate!?
2 Antworten
Für die Notwehr/hilfe ansich wäre es irrelevant.
Alles andere entscheidet wenn überhaupt ein Richter. Ich persönlich würde sagen, du hast einen Rechtfertigungsgrund (Nothilfe) oder sogar Entschuldigungsgrund (Notwehr) hast.
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Aus welcher Tüte willst du die raus holen? Das Ding wird wohl daheim an der Wand hängen oder irgendwo verschlossen sein.
lg
Nein darfst du nicht, Bedrohung ist noch kein gegenwärtiger rechtwidriger Angriff, wie er im § 32 StGB, Notwehr gefordert wird.
Aber, warum kaufst Du dir eine DEKO Steinschlosspistole und keine schussfähige? Die dürftest Du sogar in der Öffentlichkeit führen, ohne Waffenschein, natürlich nur ab dem zarten Alter von 18 Jahren. Siehe auch Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 3.1 zum WaffG: "Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1.1.1871 entwickelt worden ist".
Du solltest allerdings darauf achten, das es nicht regnet, wenn Du sie einsetzen willst. Ach halt, das ist dann der Kasus Knacktus. Für den Erwerb des benötigten Schwarzpulvers brauchst Du einen Sachkundenachweis und eine Erlaubnis nach § 27 SprengG.
War halt gerade im Angebot 😀
Kann man wirklich eine Steinschlosspistole öffentlich tragen?
Verdreckt oder offen?
Ob Du das kannst, steht auf einem anderen Blatt. Aber dürfen darf man. Fragt sich nur, ob man die dann in einer Notwehrsituation rechtzeitig schussfähig bekommt. Und man hat nur einen Schuss. Die Dinger sind auch keine Präzisionswunder, weil sie meist nicht über Züge und Felder verfügen. Bereits auf 10 Metern Entfernung wird es schwer ein Ziel in Größe einer Person zu treffen, auch ohne unter Stress und Adrenalin zu stehen. Es gibt zwar Modelle, die für Sportschützen mit gezogenen Läufen gebaut werden, aber die würden gegen die von mir angesprochene Anlage zum Waffengesetz verstoßen, weil es das halt vor 1871 noch nicht gab.
Du hast meine Frage wohl nicht verstanden.
Ich habe mir vorhin eine Deko Waffe gekauft und diese in eine Einkaufstüte gepackt!
Dann habe ich mich gefragt, ob ich diese rausholen darf, wenn z.B jemand bedroht wird!
Jetzt verstanden?!