Anonym Polizei rufen bei massiver Ruhestörung?

7 Antworten

Dein Ansprechpartner, weil zuständig, ist hier dein Vermieter - Die Polizei kommt, weil sie kommen muss, wenn der Bürger um Hilfe bittet.

Juristisch fällt die Lärmbelästigung unter das Zivilrecht. Die Aufgabe der Polizei besteht darin Straftaten aufzuklären, bzw. zu verhindern.

Die Polizei kommt - Die Polizei bitte die Leute etwas leiser zu feiern und ist wieder weg.

Und dann - willst du wieder anonym anrufen?

Fakt ist: Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die unzumutbare Lärmbelästigung zu unterbinden.

So sieht die Rechtsprechung aus:

§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Kommt der Vermieter seine seinen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht nach, kann er kaum erwarten, dass der Mieter den Vertrag erfüllt und schön pünktlich die Miete bezahlt.

Hier spricht der Gesetzgeber von Minderung der Miete. Da sollte man dann aber doch lieber einen Anwalt hinzuziehen.

Du schreibst:

Die Hausverwaltung ist komplett unfähig und meldet sich sowieso auf gar keine Anrufe/Mails.

Die Hausverwaltung verwaltet die Immobilien der Eigentümer. Die Hausverwaltung ist ein Dienstleister. Vermieter bleibt jedoch der Eigentümer.

Wenn die Probleme trotzdem der Eigentümer regeln muss, weil die Hausverwaltung sich nicht kümmer, wird er sich eine weitere Zusammenarbeit sehr wahrscheinlich überlegen.

Lange Rede - kurzer Sinn. Wenn du tatsächlich etwas bewirken willst, mach's richtig!

Vorlage Beschwerdebrief

Die Beschwerde des Mieters wegen Störung des Hausfriedens kann beispielsweise wie folgt formuliert werden:

Neben weiteren rechtlich Informationen, findest du einen vor formulierten Beschwerdebrief, den du/Ihr einfach nur durch eure Daten anpassen müsst.

Wichtig!

Solche Musterbriefe sind am hilfreichsten, wenn der Inhalt nicht verändert wird.

Egal, ob dir die Sache nicht spannend genug ist - es ist richtig, wie es ist.

Und bei den Zeiten muss man keine Stoppuhr benutzen.

22:30 Uhr ist besser als 22:26 Uhr

Fast vergessen, aber wichtig!

Ein sog. Lärmprotokoll dokumentiert praktisch, wann wie lange krach gemacht wurde.

https://www.mietrecht.org/mietminderung/beschwerdebrief-stoerung-hausfrieden/

Du schreibst:

kein Bock da noch in irgendwelchen Polzeiakten namentlich aufzutauchen und Zeugenaussagen tätigen zu müssen, nur damit die mir dann anderweitig auf den Sack gehen.

Es wird weder Polizeiakten, noch Zeugenaussagen geben.

Den Beschwerdebrief solltest du natürlich nicht anaonym an den Vermieter verschicken.

Du schreibst:

arabisch bekannte Großfamilie in Berlin, willst du einfach keinen Ärger haben

Das ist durchaus nachvollziehbar.

Allerdings glaube ich nicht, dass du dann auch 2 Mal runter gegangen bist, um dich zu beschweren.

Ebenso unsympathisch finde ich die Vorverurteilung von Menschen, die du überhaupt nicht kennst.

Es muss ja auch nicht jeder alleine feiern. Macht doch mal was zusammen - Alle Nachbarn hätten danach vielleicht auch etwas mehr Wertschätzung für den anderen.

Polizei sollte immer die letzte Maßnahme sein - nicht die erste!

Da hast du keine Chance & Anwälte sind teuer. Habe aber mal einen Bericht gesehen, wo sich die betroffenen Mieter & Nachbarn einen Anwalt leisten konnten. Jeder Betroffene hatte seinen vertretbaren Obolus gegeben. Dazu kamen noch Spendengelder von Strassenbewohnern, die damit nichts direkt zu tun haben. Es gab eine Sammelklage gegen die Hausverwalter ( nicht gegen die Stänkerfritzen) wegen "Ignoranz der vorprogrammierten , angedrohten Gewalt durch neue Mieter" Kenne leider nicht den Richterspruch oder das Ende der Verhandlung ;-(

Lärmbelästigungen sind mies. Das Problem ist natürlich, dass es von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist, was einen stört.

Aber Pluspunkt für dich, dass du wenigstens mal selber runtergegangen bist und um Ruhe gebeten hast. Ist heute eine Seltenheit. Wollte ich loswerden.

Nun zu deiner Frage:

Ja, du kannst anonym bleiben. Es ist meistens so, dass die Polizei kontaktiert wird, die Einsatzörtlichkeit anfährt und die Ruhe herstellt. Reine Gefahrenabwehr, da ja eine Ordnungswidrigkeit im Raum steht.

Danach wird - wenn überhaupt - lediglich ein polizeiinterner Vermerk erstellt, eigentlich für die Kollegen selbst als Arbeitsnachweis. Da gibt es keine Akte.

Bei mehrmaligen Störungen am selben Tag/Abend wird aber evtl ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wo du ja dann als Zeuge fungierst. Da ist es dann schwierig mit der Anonymität, weil die Polizei ja zusätzlich einen Personenbeweis braucht, WARUM sie da angefahren sind.

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten !

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst auch nur zu sagen das du auch in dem Haus wohnst und die Nachbarn wieder am eskalieren sind und bis 22 Uhr dürfen die schon so musik hören. Ab 22 Uhr ist dann zimmerlautstärke angesagt und wenn die Musik immer noch danach dudelt, dann rufst du an, sagst der Nachbar hält sich nicht an die ruhezeiten und das sie vorbeikommen sollen.

Ruf die Polizei. Ab 22 Uhr ist Ruhe angesagt und wenn du jeden Abend die Polizei rufst, so lange, bis Ruhe herrscht.