Wie kann ich anonyme Anrufer herausfinden?

3 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Telefonanbieter dem Endkunden einfach so die Daten nennen.
Due werden sich wohl auf den Datenschutz berufen.

Sollte es zu Vorfällen, die Protokolliert sein sollten, gekommen sein, sollte man Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Die Staatsanwaltschaft wird entscheiden, ob der Fall verfolgt wird.
Wird dieses verfolgt, wird offiziell beim Anbieter nachgefragt.

Die gesetzliche Grundlage für die Identifizierung von Anrufern

In Deutschland ist es den Anbietern von Telekommunikationsleistungen gesetzlich vorgeschrieben, einen Service zur Ermittlung des Anrufers auch bei unterdrückter Rufnummer bereitzustellen. Dies soll insbesondereder Verbrechensbekämpfung dienen.

Die Telekommunikationsanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Verbindungsdaten für eine gewisse Zeit zu protokollieren und zu speichern. Dies nennt man die "Verkehrsdaten", um die es auch bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherunggeht. Bei Straftaten werden die Verkehrsdaten auf richterliche Anordnung von den Ermittlungsbehörden zur Identifizierung anonymer Anrufer genutzt.

Die gesetzliche Basis für den Service zur Ermittlung des Anrufers findet sich im § 101 des Telekommunikationsgesetzes. Hier auch eine Lösung für MCID und wie du es bantragen könntest (weiter unten bei "Fangschaltung heute: Dienst "Malicious Call Identification" in digitalen Netzen"):

http://www.teltarif.de/fangschaltung-anonyme-anrufer-mcid/news/63353.html


Thirtyeight 
Beitragsersteller
 03.07.2016, 03:13

Das heißt also wenn ich bei meinem anbieter anrufe und eine anrufsliste verlange, bekomme ich sie dann?

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Flash8acks  03.07.2016, 03:16
@Thirtyeight

Du missverstehst es glaube ich, die machen das in "Zukunft", ob vergangene Anrufe herausgegeben werden weiß ich nicht.

Ja, wende dich mal an deinen Telefonanbieter, fragen kostet ja nichts. In den Text steht ja dass du es begründen musst... kostenlos wird es wohl auch nicht sein :-(

"Wer MCID nutzen will, um belästigende oder kriminelle Anrufer zu
identifizieren, muss das Dienstmerkmal bei seinem Provider beantragen. Dabei muss er - wie im oben zitierten TKG-Paragraf formuliert - schlüssig vortragen, dass bei seinem Anschluss bedrohende oder belästigende Anrufe ankommen." ...

Bei der Telekom kostet es laut Text: "Die Einrichtung kostet je Anschluss einmalig 85,95 Euro, danach wird - beginnend mit dem Tag der Einrichtung - für jeden angefangenen Zeitraum von 14 Tagen ein Betrag von 54,95 Euro berechnet."

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