Anklage Beleidigung „Dreikäsehoch“?
Wie wahrscheinlich wäre es, dass ich in einem Rechtsstreit Recht bekommen würde Bzw. der andere für schuldig erklärt werden würde, wenn er mich Dreikäsehoch nennt und mich das getroffen hat?
6 Antworten
Der Staatsanwalt wird dich auf den Weg der Privatklage verweisen.
Du verbrennst quasi dein Geld, das des Angeklagten und das des Staates sinnlos. Respekt
Seit wann ist Dreikäsehoch eine Beleidigung? Das ist doch nur eine Bezeichung für ein kleines Kind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Dreik%C3%A4sehoch
Ich denke, wenn du wegen diesem Wort eine Anzeige machen willst, dann werden dir die Polizisten gleich sagen, daß es nix bringt.
Wie reagierst du dann erst, wenn dir jemand richtige Beleidigungen an den Kopf wirft?
Das war rein hypothetisch, ich bin keiner, der jemanden anzeigt ich hab mich lediglich dafür interessiert.
grundsätzlich gilt für die Beleidigung, dass eine Nichachtung oder Missachtung vorliegen muss. Es ist erst einmal unerheblich, welcher Ausdruck dafür benutzt wird, der Kläger muss sich beleidigt fühlen.
Die Staatsanwaltschaft und das Gericht prüfen anhand verschiedener Merkmale, ob sich jemand wegen Beleidigung strafbar gemacht hat und das sind:
- Vorsatz: der Täter muss die Beleidung mit Wissen und Wollen der tatsächlichen Beleidigung kundgetan haben
- Das Handeln muss in rechtswidriger und schuldhafter Weise erfolgt sein. Rechtswidrig liegt dann nicht mehr vor, wenn der Beleidigte in die Beleidigung einwilligt. Das kann auch konkludent erfolgen, wenn er z.B. zurück beleidigt oder ausfällig wird.
Um Deinen Fall also genau zu beurteilen, bedarf es weiterer Informationen. Ich gehe aber davon aus, dass der Ausdruck "Dreikäsehoch" wohl eher weniger als Beleidigung im Sinne des § 185 StGB durchgehen würde.
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