Anklage Beleidigung „Dreikäsehoch“?

6 Antworten

Der Staatsanwalt wird dich auf den Weg der Privatklage verweisen.

Du verbrennst quasi dein Geld, das des Angeklagten und das des Staates sinnlos. Respekt

Seit wann ist Dreikäsehoch eine Beleidigung? Das ist doch nur eine Bezeichung für ein kleines Kind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Dreik%C3%A4sehoch

Ich denke, wenn du wegen diesem Wort eine Anzeige machen willst, dann werden dir die Polizisten gleich sagen, daß es nix bringt.

Wie reagierst du dann erst, wenn dir jemand richtige Beleidigungen an den Kopf wirft?


Tobiii311 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 12:09

Das war rein hypothetisch, ich bin keiner, der jemanden anzeigt ich hab mich lediglich dafür interessiert.

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grundsätzlich gilt für die Beleidigung, dass eine Nichachtung oder Missachtung vorliegen muss. Es ist erst einmal unerheblich, welcher Ausdruck dafür benutzt wird, der Kläger muss sich beleidigt fühlen.

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht prüfen anhand verschiedener Merkmale, ob sich jemand wegen Beleidigung strafbar gemacht hat und das sind:

  • Vorsatz: der Täter muss die Beleidung mit Wissen und Wollen der tatsächlichen Beleidigung kundgetan haben
  • Das Handeln muss in rechtswidriger und schuldhafter Weise erfolgt sein. Rechtswidrig liegt dann nicht mehr vor, wenn der Beleidigte in die Beleidigung einwilligt. Das kann auch konkludent erfolgen, wenn er z.B. zurück beleidigt oder ausfällig wird.

Um Deinen Fall also genau zu beurteilen, bedarf es weiterer Informationen. Ich gehe aber davon aus, dass der Ausdruck "Dreikäsehoch" wohl eher weniger als Beleidigung im Sinne des § 185 StGB durchgehen würde.