Angurtpflicht

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'Flurförderzeuge (Gabelstapler) sind gemäß StVZO jedoch den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleichgestellt. Es handelt sich hierbei zwar weiterhin um Kraftfahrzeuge, aber in der Regel nicht um die in § 35a StVZO genannten Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge.

Demzufolge sind für Gabelstapler zwar arbeitsschutzrechtlich stets Fahrer-Rückhaltesysteme erforderlich, eine generelle Gurtpflicht besteht aber für Gabelstapler nicht, da auch andere Fahrerrückhaltesysteme möglich sind (Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Nr. 3.1.5 und DGUV Vorschrift 68).

Auf das BG-Infoblatt "Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr" der BG ETEM weisen wir ebenfalls hin.'

Zitat von: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=15076