Angestellt Bei Burger king, falsche Bestellung bezahlen.

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Bei Fehlern des Arbeitnehmers greift die Arbeitnehmerhaftung - in welcher Höhe gehaftet werden muß, ergibt sich aus der Beurteilung ob Fahrlässigkeit (keine Haftung) - mittlere Fahrlässigkeit/grobe Fahrlässigkeit (anteilige Haftung) oder Vorsatz (volle Haftung) vorliegt; zudem sind die Gesamtumstände des Einzelfalls zu beurteilen; wenn eine anteilige Haftung bestehen würde, muß sie angemessen zum Gehalt sein.

Hier dürfte es sich um Bagatellschäden handeln, bei denen eine Haftung völlig ausgeschlossen ist.

Eine pauschale Haftung ohne die Feststellung in jedem Einzelfall, inwieweit überhaupt eine Schuld nach obigen Kriterien vorliegt, ist unzulässig. Entsprechende Formulierungen im Arbeitsvertrag wären unwirksam (bei Kassendifferenzen kann jedoch eine Mankogeldvereinbarung abgeschlossen werden).

Sollte eine Schuld vorliegen, dann kann auch nichts vom Gehalt abgezogen werden, sofern das Gehalt unter der Pfändungsfreigrenze liegt (bei Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen = 1.050 € netto).

Das bereits in der Vergangenheit abgezogene Gehalt sollte schriftlich eingefordert werden; zukünftige Haftungsansprüche sollten arbeitsgerichtlich angefochten werden.

Sollte der ArbG die bereits abgezogenen Gelder nicht nachzahlen so ist Klage beim Arbeitsgericht einzureichen - dann wird hier eine grundsätzliche Entscheidung getroffen, wie es um die Haftung in solchen Fällen steht.


Guyicognit0 
Beitragsersteller
 31.08.2014, 22:29

vielen dank. Dann könnte ich ja wirklich einen Aufriss dort machen wegen solcher Aktionen. Es ist übrigens auch in dem Fall, dass wenn sie dort eine fehlgeschlagene Zahlung mit dem Kartenlesegerät Haben, muss derjenige dort auch für die zu zahlende summe aufkommen.

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Wie wird es festgestellt, dass falsche Produkte an Kunden gegangen sind?


suessesusi97  30.08.2014, 18:51

Ist doch einfach: Jede Bestellung wird eingebucht .. und dann muss der Betrag auch in der Kasse sein. Sie bucht einen Hamburger ein, gibt aber einen BigMac raus. Dann stimmt der Küchenumsatz nicht mit dem Kassenumsatz überein. Du hast wohl noch nie bei McDoof gearbeitet :-//

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SchlauherwieDU  30.08.2014, 18:54
@suessesusi97
Du hast wohl noch nie bei McDoof gearbeitet :-//

das ist jetzt nicht unbedingt eine erfahrung, die man gemacht haben muss

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suessesusi97  30.08.2014, 18:55
@SchlauherwieDU

doch. Das ist überhaupt DIE Erfahrung, die man gemacht haben muss. Da lernt man wirklich für's Leben. Und so schlecht ist die Bezahlung auch nicht.

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Novos  30.08.2014, 19:00
@suessesusi97

Nein, aber 45 Jahre in der Gastro. Eben, der Gesamtumsatz der Verkaufspunkte stimmt nicht mit dem Gesamtumsatz der Küche überein. Da es in D keine Kolletivstrafe gibt, muss jedem Einzelnen der Mitarbeiter der entsprechende "Fehlverkauf" nachgewiesen werden. Ansonsten ist es unter Unternehmerrisiko abzubuchen.

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Guyicognit0 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 19:37

ja ganz einfach der kunde kommt mit dem falschen burger wieder, viele essen ja im Lokal. Aber mal davon ab will ich wissen ob es überhaupt Rechtens ist.

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Ich gehe nebenbei kellnern. Wenn ich mich beim Abkassieren der Gäste verrechne oder falsch rausgebe, muss ich auch alles aus eigener Tasche dazu zahlen. Das ist im Gastgewerbe absolut üblich. Im Prinzip "beschei...ßt" du ja deinen Arbeitgeber, wenn du statt eines Hamburgers einen BigMac rausgibst, aber nur einen Euro für den Hamburger kassierst. Es könnten ja gute Freunde von dir an der Theke stehen, die sich so mit deiner Hilfe bereichern.

Wenn du mal genau darüber nachdenken würdest, dann wärst du schon selber darauf gekommen. Und - entschuldige bitte - wie blöd muss man sein, wenn man einen Hamburger mit einem BigMac verwechselt? Sowas sollte bestraft werden :-)))))


Guyicognit0 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 19:39

kann doch echt ned sein, dass es wirklich so ist. mal im ernst, ich hantiere mit dingen wo Stückpreise von 1-2gramm teilweise 50-100$ wert sind oder generell wahren die bis über 10.000$ wert sind. wenn man den kack jedes mal bezahlen müsste wäre man pleite. Das kann doch nicht ernsthaft so geregelt sein.

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suessesusi97  30.08.2014, 19:41
@Guyicognit0

Wir sprechen immer noch von der Gastronomie. Das lässt sich nicht auf alle anderen Bereiche übertragen. Denk doch mal nach: Würde es so einfach einem Mitarbeiter gestattet sein, sich bei Mcdoof zu "vertun", dann kämen dort alle seine Freunde für lau essen. Dass das nicht im Sinne des Erfinders ist, kannst du dir doch an 5 Fingern abzählen. Das ist wie ein Griff in die Kasse. Im Übrigen müssen auch bei Aldi und Lidl und Edeka alle KassiererInnen für manko in der Kasse aufkommen.

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Wie sollen sie es sonst lernen?

Da wird die Bestellung direkt aufgenommen, es die Bestellung wird laut und verbal weitergegeben an die Kollegen der Küche (wenns frisch sein soll) oder aber man dreht sich um, schnappt was gewünscht ist und fertig. Zumal der Mitarbeiter an der Kasse die Bestellung ja direkt eintippt und somit vor Augen hat.

Wenn dann doch "mal" was verwechselt wird dann kann man draus lernen, normalerweise. Wenn man aber dennoch weiterhin monatlich für mehrere Euro Fehler macht, dann frag ich mich wo die Gedanken sind? Die Routine müsst es doch eigentlich einbrennen wo was ist und wie man sich was merkt

PS: Den Kunden ists nicht egal wenn ihre Bestellung falsch behandelt wird. Wenn einer nen Cheeseburger will und dafür Chicken Nuggets bekommt, ists kein Pipikram.

wenn es im arbeitsvertrag steht, dann dürfen sie das

bzw in dem äquivalent zu agbs

arbeitsvertragsrichtlinien oder so heißt das

wenns da steht, dürfen sie es


FranzSpeck  30.08.2014, 18:46

Nein, nur weil etwas in einem Vertrage steht ist noch lange nicht legal.

Es werden von den Kammern immer wieder Verträge für ungültig erklärt. Egal ob unterschrieben, oder nicht.

In Österreich wurden erst wieder die ganzen Verträge der Fitnessketten beanstandet. Die machen alle was sie wollen, wenn man dagegen nicht vorgeht.

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