Angemeldetes Auto privat verkauft, Der Käufer ist versichert?

easylife2  16.08.2024, 20:25

Was ist im Kaufvertrag vereinbart, bis wann der Käufer das Auto spätestens umzumelden hat?

Mstrze 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 12:28

3 Tage war es

4 Antworten

Von welchem Land reden wir? "Verkehrsbehörde" und "Verkehrsamt" ist mit in dem Zusammenhang unbekannt.

Wenn du eine Zulassungsstelle in Deutschland meinst, kannst du dort nach 3 Monaten (nach Verkauf) eine Außerbetriebsetzung veranlassen.

Erst wenn das Fahrzeug nachweislich offiziell abgemeldet oder stillgelegt ist darf deine Versicherung den Vertrag mit dir auflösen.

Da hat dich der Käufer leider ganz übel reingelegt.

Die Kosten für die 5 Monate Versicherung (oder mehr) könntest du theoretisch zivilrechtlich von ihm zurückverlangen, die Frage ist, wie aussichtsreich so ein Versuch tatsächlich wäre.

Nachtrag:

Was ist im Kaufvertrag vereinbart, bis wann der Käufer das Auto spätestens umzumelden hat?

3 Tage war es

Dann ist die Sache ja sehr eindeutig. Nimm den Kaufvertrag und deinen Personalausweis mit zur Zulassungsstelle und sprich mit denen nochmal persönlich über das Thema.

Meine Erfahrung ist, dass einem bei einem persönlichen Termin meistens schneller geholfen wird als "anonym" über das Telefon oder gar per E-Mail.

Ich denke sie können unverzüglich eine Zwangsabmeldung veranlassen. Es kann sein, dass dafür einmalig zusätzliche Kosten auf dich zukommen, da du leider immer noch die offizielle Halterin bist.

Die Abmeldung Deines Kfzs bei Deiner Versicherung,

lieber Mstrze,

musst Du schon anhand eines eingeschriebenen Briefes mit Deiner eigenhändigen Unterschrift vornehmen und in die Wege leiten und nicht so stümperhaft nebenbei per E-Mail! Was zählt, ist die eigenhändige Unterschrift! Und am besten Du schreibst:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf meine E-Mail vom [...], auf die ich von Ihnen bis heute keine Rückmeldung erhalten habe, weise ich Sie an, die Kündigung meines Kfz-Vertrages-Nr. [...] meines Fahrzeugs [z.B.: Opel Ascona] mit dem amtlichen Kennzeichen [XY-ZA 1234] mit sofortiger Wirkung entgegenzunehmen und vorzunehmen.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, habe ich mein Fahrzeug bereits vor 5 Monaten an Herrn [...] verkauft, der es jedoch bis zum heutigen Tag versicherungstechnisch nciht abgemeldet hat! Aus diesem Grund wende ich mich heute an Sie und ersuche sie, die Abmeldung meines Kfzs sofort vorzunehmen!

Auch nehme ich die Bankeinzusermächtigung zurück und teile Ihnen mit, dass Sie aufgrund meiner Kündigung nicht mehr berechtigt sind, mein Geld einzuziehen! Ich erwarte Ihre umgehende Bestätigung meines Schreibens sowie die sofortige Umsetzung meiner Anweisung!

Mit freundlichen Grüßen und betsem Dank!

Thomas Mstrze"

Am besten, lieber Mstrze, Du setzt Dich umgehend hin und verfasst das Schreiben heute noch und bringst es morgen Vormittag zum Postamt, wo Du es per Einschreiben (auch Einwurfeinschreiben) an Deine Versicherung abschickst!

Viel Glück und alles Gute!

Regilindis

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du könntest es Zwangsabmelden

Voraussetzung

  • Die Frist zum Abmelden des Fahrzeuges wurde im Kaufvertrag festgehalten.
  • Der Käufer hat die Frist nicht eingehalten.
  • Sie sind der Halter des Fahrzeuges.
  • Sie müssen sich für ihren Antrag an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

https://auto-online-abmelden.de/weitere-themen/kfz-zwangsabmeldung-zwangsstilllegung/


Mstrze 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 18:17

Toll aber Die Verkehrsbehörde sagte, dass ich nicht Zwangsabmeldung stellen kann. Denn Das Auto ist immer noch versichert. Aber grundsätzlich habe ich den Vertrag mit der Versicherung gekündigt.Und ich habe es ihnen per E-Mail geschickt.

Deine Versicherung anrufen und denen per Mail den Kaufvertrag zukommen lassen

So erlischt die Versicherung zumindest....


Mstrze 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 18:14

ich habe mich gekündigt aber es hat nicht gebracht