Nimmt man beim Angebotsvergleich den Listeneinkaufspreis brutto und zieht dann Rabatt, Skonto etc. ab oder nimmt man hierfür den Listeneinkaufspreis netto?

5 Antworten

Hallo Volume99,

grundsätzlich ist das völlig egal. Man nimmt aber im Normalfall immer den Nettopreis da somit nur eine Buchung nötig ist. Wenn Du Rabatte / Skonti vom Bruttopreis ziehst, dann musst Du für die Umsatz- / Vorsteuer eine Korrekturbuchung machen.

Hier ein Beispiel:

1. Berechnung vom Bruttoskonto
Bei Bezahlung der Rechnung, innerhalb einer angegebenen Frist, darf sich der Kunde einen bestimmten Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abziehen. In diesem Beispiel 3 %. Die Rechnung lautet wie folgt:
Rechnungsbetrag 11 900,00 € * 3 % ergibt einen Bruttoskonto von 357,00 €

Es ergibt sich also ein Überweisungsbetrag von 11 543,00 €

Korrekturbuchung bei Bruttoskonto

Verbindlichkeiten 11 900,00 €
an Liefererskonto 357,00 €
an Bank 11 543,00 €

Es wird eine zweite Buchung erforderlich nämlich die Steuerkorrektur

Liefererskonto 57,00 € (der vorher errechnete Korrekturbetrag)
an Vorsteuer 57,00 €

Da hier nicht die ursprüngliche Summe der Vorsteuer beim Finanzamt geltend
gemacht werden kann, muss diese erkennbar korrigiert werden - wir buchen
also auf dem Unterkonto Liefererskonti die Umsatzsteuer aus dem Skonto
heraus.

2. Berechnung vom Nettoskonto

Der Skonti bedeutet immer eine Preisveränderung, ob im Wareneinkauf oder im Warenverkauf. D. h. die Umsatzsteuer oder die Vorsteuer muss um den entsprechenden Betrag korrigiert werden. Zuerst einmal muss der Nettoskonto ermittelt werden:

357,00 € / 1,19 ergibt einen Nettoskonto von 300,00 € - somit sind 57,00 € Vorsteuerkorrektur im Skonto enthalten.

2. Das häufiger angewandte Buchungsverfahren in der Praxis ist das Nettobuchungsverfahren.

Verbindlichkeiten 11 900,00 €
an Liefererskonto 300,00 €
an Vorsteuer 57,00 €
an Bank 11 543,00 €

Durch die direkte Buchung des Nettoskontos entfällt der zweite Buchungssatz. Die Steuerkorrektur wird direkt in einem Buchungssatz auf dem Konto Vorsteuer berichtigt.

Der Unterschied zwischen den beiden Buchungsarten Brutto und Netto liegt darin, dass beim Nettoskonto der Skonto direkt verbucht wird, während er bei der Bruttobuchung erst auf dem Konto Skonto gesammelt wird und am Ende einer Abrechungsperiode wird der Steuerbetrag aus den gesammelten Beträgen als sogenannte Sammelberichtigung verbucht.

Nochmals im Detail nachlesen kannst Du das in folgedner Quelle:

http://www.rechnungswesen-verstehen.de/buchungen/skonto-buchen.php

Beste Grüße

Serviceteam FORTBILDUNG24

Rabatt und Skonto immer vom Nettopreis abziehen. 


Volume99 
Beitragsersteller
 21.04.2016, 22:15

Das heißt für einen Angebotsvergleich ist der bruttopreis garnicht relevant?

Longclaw  21.04.2016, 22:22
@Volume99

Naja da dann jedes Angebot mit Nettowerten gerechnet wird hast ja den Vergleich. Steuer is schließlich immer das selbe.

Schau dir die Wikipedia Seite dazu einfach mal an

Für einen Angebotsvergleich nimmt man den Bezugsreis. Es gehören also auch die Bezugskosten dazu. Das alles natürlich ohne Umsatzsteuer.

Listenpreis
-Lieferrabatt
=Zieleinkaufspreis
-Lieferskonto
=Bareinkaufspreis
+Bezugskosten
=Einstandspreis/Bezugsbreis
.....


frider123  21.04.2016, 22:44

Ja, normalerweise schon

Volume99 
Beitragsersteller
 21.04.2016, 22:17

d.h. auf den bezugspreis rechne ich dann noch die 19% MwSt für den Angebotsvergleich? oder wie