Anfechtung Kfz-Kaufvertrages?

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Handelt es sich um einen privaten Verkauf?

dazu hab ich das gefunden;

Das OLG München hat mit Urteil vom 14. März 2018, Aktenzeichen 20 U 2499/17, entschieden, dass eine fahrlässige falsche Angabe über die Anzahl der Vorbesitzer bei einem privaten Verkäufer kein Sachmangel ist, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt