An der Ampel zu früh los gefahren und bei (Rot-)Gelb geblitzt, welche Strafe droht?
Hey Leute,
gestern Abend stand ich nichts ahnend an einer roten Ampel.
Als sie dann von Rot auf Rot-Gelb wechselte bin ich langsam angefahren und womöglich bin ich in dem Moment bereits über den weißen Haltestreifen gekommen, dann wurde es natürlich grün und ich bin weiter gefahren. Beim Anfahren wurde ich jedoch überraschenderweise einmal geblitzt.
Ja ich weiß, Rot-Gelb bedeutet nicht gleich fahren, und ja ich habe mir auch schon mehrere Artikel im Internet durchgelesen, dass es auch Rotlichtblitzer gibt die bei Gelb blitzen.
Ich frage mich nun einfach ob das wirklich als "rote ampel überfahren die länger als 1 Sekunde rot war" gilt, oder als Gelblichtverstoß zählt, was ja deutlich günstiger wäre.
Überall im Internet findet man nur Situationen wo eben die Ampel von Grün auf Rot umschaltet und die Strafe sich dann eben danach richtet wie lange es bereits rot war etc.
Aber über die Strafen beim überfahren der Ampel beim Wechsel von Rot auf Gelb/Grün finde ich absolut nichts. Also zur Situation "zu früh losgefahren und bei Gelb geblitzt worden" steht nichts im Internet.
Hoffe jemand kann das beantworten, oder war villt in einer ähnlichen Situation.
PS: Es kann auch evtl sein, dass mein Nebenfahrer geblitzt wurde, da er bestimmt ~1 Meter weiter vor mir war, als ich erst angefahren bin. Der Blitz vom Blitzer kam mir sowieso etwas dunkel vor, also als wäre er nicht auf mich gerichtet... Ich wurde schon mal in der Vergangenheit geblitzt und das blendet ja für eine Millisekunde schon recht deutlich und dies war eben nicht der Fall.
2 Antworten
Nach rot kommt kein Gelb, sondern rot-gelb und ja, da darf man auch noch nicht fahren. Da kommt nicht mal ansatzweise dein angedachter "Gelbverstoß" in Frage. Ob Du geblitzt wurdest, ist hier sowieso irrelevant, da es hier niemand sagen kann. Das wird dir dann eventuell eine Dienststelle schriftlich mitteilen oder eben nicht.
Internet sagt dazu:
Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht ergibt 15 Euro
Ausgehend von Deiner Schilderung und Wahrnehmung kann ich Dich beruhigen.
Entweder wird da überhaupt nichts kommen oder allenfalls musst Du ein Verwarnungsgeld von 15€ bezahlen. Mehr kostet das nicht.
Mir kommt es so vor als würde das Vergehen " Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht" nur in der Phase von Grün nach Rot zählen, aber nicht anders herum.
Nein.
Von Grün nach Rot gibt es keine Phase, in der Gelb und Rot zusammen leuchten.
Dann sind nur Verstöße gegen das Gelblicht oder gegen das Rotlicht möglich, aber niemals Gelb-Rot oder Rot-Gelb.
In Deinem Fall käme folgender Vorwurf zur Anwendung:
Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Nein dann haben Sie meine Frage womöglich falsch verstanden. Ich stand bereits an einer Roten Ampel. Als sie dann von Rot auf Rot-Gelb wechselte bin ich zu früh losgefahren und in dem Moment wurde ich geblitzt.
Meine Frage bezieht sich auf genau diese Situation.
Ok vielen Dank. Warum steht dann so oft im Internet, dass eben das Überfahren der Rot-Gelb Phase gleich gezählt wird wie das Überfahren einer Roten Ampel?
Hier zum Beispiel: http://fachanwaltskanzlei-verkehrsrecht-hamburg.de/start/bussgeld/pkw-kraftraeder/rotlichtverstoss/
Dort steht im Abschnitt "Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?":
Zitat: "Auch wenn nur die Farbfolge Rot-Gelb vorhanden ist, liegt ein Rotlichtverstoß i. S. d. Nr. 132 BKat vor."
Danke für die Antwort, aber zählt die Strafe von 15€ auch wirklich in meinem Fall?
Weil das war ja die Rot-Gelb Phase und in meinem Fall bin ich eben zu früh losgefahren.
Im Internet steht jedoch überall, dass das Überfahren in dieser Phase wie ein Rotlicht Verstoß (über 1 Sekunde) zählt.
Mir kommt es so vor als würde das Vergehen "Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht" nur in der Phase von Grün nach Rot zählen, aber nicht anders herum.