Amtsanmaßung durch reines Uniform tragen?
Hey hey,
ich studiere Jura. (Zugegeben noch nicht weit) aber bin auf etwas gestoßen…
Zitat:
StGB § 132, 132a – Amtsanmaßung durch UniformtragenBGH, Beschl. v. 15.03.2011 - 4 StR 40/11 -NJW 2011, 1979
LS: Zur Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen Uniformen und Amtsabzeichen, wenn der nicht der Bundeswehr angehörende Täter unter Vortäuschung seiner Zugehörigkeit zu den Feldjägern der Bundeswehr hoheitliche Befugnisse gegenüber Zivilpersonen in Anspruch nimmt.
Bedeutet, der Gesetzgeber sieht den Tatvorwurf der Amtsanmaßung gegeben unter der Voraussetzung (grob überschlagen) des Tragens der Uniform & in Anspruchnahme der Vorteile welche durch das tragen entstehen.
Nun stellt sich mir die Frage, sollte ich eine Uniform der Bundeswehr tragen (frei erhältlich die originale auf BW Shop) und damit in die Öffentlichkeit gehen würde, ich mich natürlich mal dem ersten Punkt des Tragens der Uniform strafbar machen bzw zumindest diesen erfüllen.
Jedoch nehme ich ja beim einfachen „vor die Tür gehen“ und davon gehen wir mal aus erstmal keine Vorteile in Anspruch. Bedeutet das müsste soweit sogar erlaubt sein.
Die Frage die fast philosophisch ist und vermutlich verhandelt werden müsste denn mir wäre kein Fall bekannt. Kann man eine Uniform tragen ohne automatisch Vorteile in Anspruch zu nehmen?
Dabei müsste man vermutlich unter „aktiven“ & „passiven“ unterscheiden. Bedeutet z.B. wenn ich Zug fahre und der Schaffner an mir vorbei geht, ist es ja nicht meine Entscheidung sondern die des Kontrolleurs und somit keine von mir aktive in Anspruchnahme dieses Vorteils.
Nun natürlich darf man den moralisch verwerflichen Punkt dieser Aktion nicht unbeträchtlich erscheinen lassen jedoch hätte das natürlich gerichtlich keine Auswirkung.
Eure Meinung ist gefragt!
(P.S. Das tragen von Rangabzeichen sehe ich auch nicht als angreifbaren Punkt, denn fürs tragen „falscher“ Rangabzeichen gibt es natürlich Bundeswehr intern Konsequenzen jedoch keine öffentlichen.)
Anmerkung:
Ich plane keineswegs etwas solches zu tun. Ich bin lediglich auf diesen Gedankengang kommen als ein Freund bei der Bundeswehr mir von diesem Shop erzählte und ich das ganze als Rechtlich interessant empfunden habe.
2 Antworten
Na ja, es geht ja nicht um die Uniform als solche, es geht um die Amtsabzeichen.
Der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist in Deutschland ein Vergehen gemäß § 132a StGB. Demnach ist es insbesondere strafbar, unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade sowie bestimmte Berufsbezeichnungen zu führen.
Geschütztes Rechtsgut ist der Schutz der Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die sich durch den unbefugten Gebrauch von Bezeichnungen den Schein besonderer Funktionen, Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben (BGH 31, 62; 36, 277). Der Täter gibt Garantien in die Qualität, Lauterkeit und Vorhersehbarkeit von Verhalten oder Leistungen in bestimmten sozialen Funktionen vor, die er nicht besitzt. Strafrechtlich handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld insbesondere von Täuschungsdelikten, wobei es auch Elemente des Ehren- und Staatsschutzes enthält.
Nicht geschützt sind bloße Funktionsbezeichnungen wie Abteilungsleiter, Sachbearbeiter, Dozent oder Berufsbezeichnungen wie beispielsweise Polizeibeamter oder Ingenieur. Berufsbezeichnungen können jedoch in anderen Gesetzen geschützt sein.[1] . https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_Titeln,_Berufsbezeichnungen_und_Abzeichen
Ohne Amtsabzeichen ist so eine Uniform nur ein Bekleidungsstück.
Nun stellt sich mir die Frage, sollte ich eine Uniform der Bundeswehr tragen (frei erhältlich die originale auf BW Shop) und damit in die Öffentlichkeit gehen würde, ich mich natürlich mal dem ersten Punkt des Tragens der Uniform strafbar machen bzw zumindest diesen erfüllen.
Alleine das Du weißt das man Uniformen der Bundeswehr im BW-Shop kaufen, und diese auch in der Öffentlichkeit tragen kann, sollte dir die Antwort eigentlich schon auf die Zunge legen. Selbst originalgetreue Polizeiuniformen darf man tragen, allerdings und jetzt kommt der kleine Unterschied, das Landeswappen des jeweiligen Bundeslandes darf nicht auf der Uniform sein, und man darf keine Tätigkeiten ausüben, die Polizeibemate oder Soldaten im Normalfall ausführen dürfen/würden, denn dann erst begeht man eine Amtsanmaßung.
Das war schon immer so. du darfst dir auch einen naturgetreuen Polizeiwagen lackieren, sogar mit der Aufschrift Polizei, denn der Begriff ist nicht geschützt. Was wieder nicht drauf sein darf ist die Blaulicht und Signalhornalnlage, die reflektierenden Leuchtstreifen und das Landeswappen des Bundeslandes.
Nö, warum? Kann ich nicht nachvollziehen. Es felht ja immer noch die Handlung als solche hoheitsrechtlich befugte Person. Wenn dir so ein angezogener Mensch auf der Straße dann auf einmal ein Verwarnungsgeld oder Bussgeld abknöpfen will, dann macht er sich ja strafbar. Das macht er einmal und nie wieder.
Krass krass, eigentlich hatte ich es mir gedacht aber irgendwie nicht gewünscht denn dann sind wir echt jetzt an dem Punkt das jeder Orginale Uniformen tragen darf ohne rechtliche Konsequenzen…