Amtliche Bekanntmachung gültig trotz objektiver Zustellbareit?

1 Antwort

Nach meinem Halbwissen - hast du hier zwei Fragen in einer.

Wenn Name und Anschrift der Partei bekannt ist - erfolgt die Zustellung über Postzustellung Urkunde

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27schreibescheide_ada588e3451c4c22e213aed5a37ee462%27%20and%20%40outline_id%3D%27schreibescheide_data%27%5D#:~:text=Mit%20der%20Abgabe%20der%20schriftlichen,abgeholt%20hat%2C%20ist%20bedeutungslos209.

Wenn der Zusteller dich nicht persönlich erreicht, bescheinigt der Zusteller dem Absender den Einwurf - damit gilt das Teil als zugestellt. Wann der Empfänger den Inhalt zur Kenntnis nimmt, interessiert nicht.

Erst wenn die Art der Zustellung scheitert, kommt die öffentlche Zustellung in Betracht. In welcher Art diese amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, fällt meines Wissens unter Landesrecht- aber hier zählt vermutlich inzwischen bei den meisten auch die Veröffentlichung im Internet hinzu. Ich könnte mir vorstellen, dass diese Meldungen nur für maximal 4 Wochen eingestellt sind, bei Insolvenzbekanntmachungen sind es meines Wissens nur 14 Tage sofern Aktenzeichen nicht bekannt.

Dies steuert aber nicht der Absender des Briefes, sondern die Stelle welche für die amtliche Bekanntmachungen zuständig ist. Der Absender gibt nur den Text der Veröffentlichung vor .