Ampelblitzer/ Krankenwagen?

4 Antworten

Nein, das ist erlaubt und sogar verpflichtend. Das lernt man eigentlich auch in der Fahrschule, dennoch herrscht häufig Verwirrung und Unsicherheit darüber. Nach §38 der Straßenverkehrsordnung (StVO), haben alle übrigen Verkehrsteilnehmer Einsatzfahrzeugen mit eingeschaltetem blauem Blinklicht und Folgetonhorn sofort freie Bahn zu schaffen und "sofort" ist in diesem Zusammenhang absolut wörtlich zu nehmen und bedeutet auch SOFORT!. Dies erlaubt es auch, selber eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu begehen, wenn es anders nicht möglich ist, dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen. Man darf und muss also in einem solchen Fall sogar vorsichtig und ohne andere Verkehrsteilnehmer dadurch zu gefährden über die Haltelinie in einen Kreuzungsbereich bei Rotlicht einfahren, wenn man anders keine Möglichkeit hat, freie Bahn zu schaffen. Dabei muss man sich jedoch zunächst davon überzeugen, dass der Querverkehr das Einsatzfahrzeug wahrgenommen hat und dementsprechend warten wird. Wenn es einen Ampelblitzer gibt, dann ist das Bußgeld natürlich in einem solchen Fall nicht zu bezahlen und man kann dementsprechend Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Damit die Behörde überprüfen kann, dass man wirklich einem Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen freie Bahn geschaffen hat, sollte man sich jedoch immer Datum und Uhrzeit und zumindest die jeweilige Instituation oder Hilfsorganisation merken und dies beim Widerspruch angeben.

Mfg

Nein, da wird nichts auf dich zukommen bzw. du kannst Einspruch dagegen einlegen.

Du musst dem Rettungswagen ja Platz machen. Wenn du dafür über die Ampel musstest, ist das eben so.

Die Strafe hättest du eher bekommen, wenn du nicht zur Seite gefahren wärst

Du MUSST sogar Platz machen für den Rettungswagen, daher wird keine Strafe auf dich zukommen bzw. wenn doch kannst du Einspruch einlegen.

Hab mal gehört nein weil man denn Krankenwagen dann sieht und du kannst dsnn eh Widerspruch machen