Amazon mit Gutschein unter 18 bezahlen?
Kann man unter 18 einfach eine Amazon Guthaben Karte kaufen und sie bei Amazon einlösen ohne das Alter bestätigen zu müssen? Laut meinem Konto bin ich 24 Jahre alt, aber ich habe das Alter nie bestätigt per Ausweis. Kann ich trotzdem bestellen, solange es Dinge im "normalen Bereich" sind? Ob es laut den AGB's verboten ist, spielt keine Rolle, sondern ob es einfach funktionieren würde.
3 Antworten
Man kann, vielleicht eine gewisse Zeit, und bei manchen schlagen die Systeme von Amazon schon beim ersten Versuch zu, und verlangen eine Verifizierung des Alters.
Es ist wie Roulette. Klappt es, hast Du die Ware ( sofern nicht 18+ Zeug), klappt es nicht, hast Du weder Ware noch Geld.
Bei Amazon bestellen, das ist erst ab 18J erlaubt – egal was bestellt wird.
Amazon fordert fast immer die Eingabe von Bankkonto und/oder Kreditkarte, auch wenn mit Guthaben bezahlt werden soll.
Das ist zur Identifizierung des Kunden.
Wenn man die geforderten Eingaben nicht macht, dann kann man nicht bestellen und bekommt das eingelöste Guthaben nicht wieder raus aus dem Account.
Ständig kommen hier Fragen und Geschichten von heulenden Minderjährigen, die erwischt und gesperrt wurden und nicht mehr an ihr Guthaben rankommen.
Stimmt wohl!
Glaubst du etwa, dass die heulenden Minderjährigen, denen das so ergangen ist, sich das ausdenken?
Nur weil du zufälligerweise noch nicht erwischt wurdest, willst du tatsächlich behaupten, dass niemand erwischt wird?
Theoretisch ja, praktisch bleibt dir nur ausprobieren.
Auch wenn es bei vielen klappt ist das keine Garantie das es auch bei dir klappt. Amazon kann jederzeit eine alternative Bezahlmethode in deinem Kundenkonto verlangen. Das siehst du aber erst nachdem du den Gutschein eingeben hast.
Rubezahl hat recht, hier sind andauernd Fragen danach wieso es nicht weitergeht nach der Bezahlung weil es den Leuten eben nicht einfach so klappt.
Grade bei neueren Konten gibts da wohl gerne mal Probleme. Neues Konto bedeutet noch nie oder sehr wenig bestellt.
Also viel Erfolg.
stimmt nicht :p