am 16 Geburtstag in die Disco?
Kann ich an meinem Geburtstag in die Disco? oder geht es erst danach? könnte ich auch nach 24 Uhr da bleiben, wenn eine 18 Jährige Person mit dabei ist? eine Freundin von uns ist nämlich schon 18.. was muss auf dem Zettel stehen ? ich brauche ja ne Unterschrift von meinen Eltern weil ich ja noch nicht volljährig bin. Danke für die Antworten :)
5 Antworten
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In den meisten Clubs geht das mit einer Unterschrift der Eltern, es gibt aber auch Lokalitäten, da wird ist das nicht erlaubt... Da musst du wohl vor Ort vorher nachfragen...
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Also reinfeiern kannst du glaube ich nicht, aber wenn du am Tag deines Geburtstags rein gehst, müsste es gehen.
Mit der Aufsicht kommt es oft auf das Bundesland und die Disco selbst an. Seriöse Discos lassen 16-jährige auf jeden Fall nur mit einer Aufsichtsperson rein, die volljährig ist. Also nach 0 Uhr.
Am besten du googlest mal "Partyzettel" oder "Muttizettel" und "Disco", dann kommen schon genug Vorlagen, die du ausdrucken kannst und dann ausfüllen kannst ;)
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Lt. JuSchG musst du älter als 16 sein, um allein in eine Diskothek zu dürfen. Schreck lass nach, über 16 bist du schon an deinem 16. Geburtstag. Um nach 24 Uhr in der Diskothek bleiben zu dürfen, muss dich entweder mindestens ein Erziehungsberechtigter oder eine erziehungsbeauftragte Person begleiten. Das sind die gesetzlichen Regelungen. Die Diskothekenbetreiber können natürlich schärfere Regeln für ihre Diskothek erlassen. Es gibt z.B. welche, die keinen Minderjährigen Einlass gewähren oder generell nur Personen ab 21.
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Also auf dem zettel muss der Name deiner Aufsichtsperson das Alter und Der Wohnort stehen dann Name der Eltern Telefonnummer und der Name der Veranstaltung und wie lange du dort bleiben darfst und von beiden die unterrschrift
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Wenn du länger als 24 Uhr bleiben willst, musst generell ein Erziehungsberechtiger anwesend sein.
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Das ist so auch nicht korrekt.
Das ist immer vom Club abhängig.
Ich kenne Veranstaltungen, bei denen es ausnahmslos nur mit Erziehungsberechtigten geht.
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Stimmt, aber man kann hier nicht jede Einzelregelung aufführen. Es gibt auch Clubs oder Verantsaltungen, auf die man erst ab 30 kommt. Lt. Gesetz gilt aber das, was ich geschrieben habe. Schärfere Regeln kann jeder Betreiber erlassen, nur eben keine leichteren.
Das ist falsch, es reicht eine erziehungsbeauftragte Person. Das kann jede volljährige Person sein, die von einem Erziehungsberechtigten beauftragt wurde.