Alter Motorradhelm erlaubt?

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StvO 21a: (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Da es ein Motorradhelm ist würde ich ihn für geeignet halten. Kennzeichnungen und Normen sagen erstmal nur aus das der Helm getestet und für den EInsatz geeignet ist, im Einzelfall müsste ein Gutachten entscheiden. Das bei einem Gutachten aufgrund des Alters die Eignung abgesprochen werden könnte ist aber auch möglich, nicht umsonst wird dazu geraten alle paar Jahre den Helm zu ersetzen, auch wenn er unbeschädigt ist.