Altenpflegeheim Kündigen als Pflegeassistent? Was muss ich genau beachten?

3 Antworten

Man verfasst ein einfaches Schreiben und kündigt unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist - meistens nach § 622 BGB - sprich 2 Wochen Frist in der Probezeit - kalendertäglich - oder danach mit 4-wöchiger Frist jeweils zum 15. eines Kalendermonats oder zu Ultimo. Wichtig ist - Deine Kündigung bedarf zwingend der Schriftform.

Dir bleibt die Möglichkeit Dein Kündigungsschreiben auf dem Postweg an Deinen Arbeitgeber zu senden, das Schreiben in den Hausbriefkasten zu werfen oder aber Du gehst zu Deiner Chefin und übergibst ihr Dein Kündigungsschreiben persönlich.

Achtung - zu beachten ist Folgendes - bei einer Eigenkündigung / selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit folgt ( soweit hier überhaupt schon Anspruch auf ALG I bestehen sollte ) eine 12-wöchige ALG I Sperre oder bei ALG II vermutlich auch weiterhin eine 30 % Sanktion.

https://www.alg-i.de/sperrzeiten.html

https://www.hartz4.org/hartz-4-sperre/

Solltest Du über 23 sein, bedeutet dies bei einer ALG I Sperre, du musst Dich auf eigene Rechnung krankenversichern - macht incl. der Pflegeversicherung ( auch da besteht Versicherungpflicht ) dann ca. 190 Euro im Monat.

https://www.check24.de/gesetzliche-krankenversicherung/fragen/ohne-einkommen/

Also - kündige bitte erst, wenn Du einen neuen Arbeitsplatz hast.


huegelchen  11.11.2019, 12:31

Sehr gute ausführliche Antwort. Daumen hoch!

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Such dir erstmal eine neue Stelle. Hast du den Vertrag unterschrieben, kannst du fristgerecht kündigen

Als Arbeitnehmer musst du eine fristgerechte Kündigung nicht begründen.

Sklaverei ist in Deutschland unüblich.