Gibt es Toleranz bei der PKW-Anhängelast?

10 Antworten

Da gibt es zum GLÜCK NULL Toleranz !!!!!

Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als die Hälfte der um 75 Kilogramm erhöhten Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges betragen  !!

Was ist die Anhängelast denn überhaupt? 

Die Anhängelast ist definiert als die tatsächliche Masse eines Anhängers, den ein bestimmtes Kraftfahrzeug hinter sich herzieht

Sie wird gelegentlich auch als „Zuglast“ eines Pkw oder Lkw bezeichnet.

Da es riskant sein kann, wenn ein Fahrzeug einen Anhänger durch den Straßenverkehr bewegt, welcher für das Kraftfahrzeug zu schwer ist, sieht die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Anhängelast maximal zulässige Werte vor.

Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. 

Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren als maximal erlaubt ist.

Wenn Sie die

 

zulässige Anhängelast

 

Ihres Kfz

 

überschritten haben

, dann liegt ein Verstoß gegen die StVZO vor. Der entsprechende Tatbestand heißt:

Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängerlast hinter Kraftfahrzeugen“

Wenn es sich um schwerere Fälle handelt, ist dafür ein Punkt fällig sowie ein Bußgeld, das von 30 bis 425 Euro variieren kann. 

Die Höhe dieses Bußgeldes orientiert sich an drei Faktoren:

um

 

welchen Anteil

 

(in Prozent) Sie die maximal zulässige Anhängelast überschritten haben 

ob das Zugfahrzeug eine zulässige

 

Gesamtmasse von 7,5 Tonnen

 

hat oder darüber liegt

Bei Kfz von mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse wird unterschieden, ob Sie ein Fahrzeug mit zu hoher Anhängelast in

 

Betrieb genommen

 

haben oder dessen Inbetriebnahme lediglich

 

angeordnet oder zugelassen

 

haben.

Bei einer Polizei-Kontrolle würdest Du wahrschewinlich damit durchkommen.

Bei einem Unfall hast Du aber schlechte Karten, weil Du wahrscheinlich den Versicherungsschutz verlierst.

Nein, Aber geringe Überladungen sind zum Teil strafrei

http://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/

Viele Fahrzeuge haben in den Papieren Ausnehmen stehen, wo z.B. bei Steigung unter 5% mehr Anhängelast erlaubt wird.

 In deinem Fall wäre der Hänger 100 Kg überladen. Das sind 8,3 %. Das kostet schon 10€ Bußgeld

Unter Umständen schon. Es zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Zudem wird die Stützlast zum FAhrzeug gerechnet, das sind 50-75 Kilo. Und wenn Du dann noch den Wohnwagen nur bis 1200 Kg + Stützlast belädst, darfst Du den ziehen, passenden Führerschein vorausgesetzt.

Ist aber auf Steigungsstrecken evtl. keine Freude.


Ich rate ab

- bei einem Unfall verliert man den Versicherungsschutz

- natürlich schafft es das Fahrzeug, den Wohnwagen zu ziehen, aber nicht zu bremsen


retzi1  05.06.2017, 21:55

der Wohnwagen wird mit Sicherheit eine eigene Bremsanlage haben

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