Als Westbürger die Mauer beschädigen?

3 Antworten

Der Grenzschutz Ost hätte sich bei Sichtung solcher Aktivitäten schnellstmöglich mit einer Unterlassungsforderung an den Grenzschutz West / BuPol West zur Handlungsunterbindung, Personalienfeststellung und etwaiger Schadenersatzforderungen an die grenzanlagenverletzende Person gewandt.

Zudem dürfte es auch West-Intern damals bereits zusätzliche Strafen für Manipulationen bzw. Beschädigung/Zerstörung von Grenzanlagen direkt benachbarter Staaten gegeben haben.


Hoegaard  15.01.2025, 16:01

Was soll Grenzschutz Ost gewesen sein? Und was hätte der Bundesgrenzschutz in Westberlin verloren gehabt? Wurde die DDR von der BRD rechlich als eigener "Staat" angesehen?

So viele Fragen. Warum wurde eigentlich Runnings dann doch in der DDR abgeurteilt und eingesperrt?

Was unserer Schulklasse während einer Stadtrundfahrt in Berlin erzählt wurde:

Die Mauer stand eigentlich einige Meter hinter der Grenze (auf DDR-Gebiet), somit war der Landstreifen in Mauernähe auch auf westdeutscher Seite DDR-Gebiet. Eine Beschädigung der Mauer wäre also ein Verstoß gegen das DDR-Recht gewesen.

Angeblich (so unser Fremdenführer) hätten sogar manchmal Westberliner Hippies und Obdachlose quasi "im Schutz der Mauer" übernachtet. Die Ostberliner Polizei hätte dann (nach unbürokratischer Einigung mit der Westberliner Polizei) diese Personen nach Westberlin zurückgetrieben.

Derjenige wäre nicht erst zur Mauer durchgekommen, auch von Seiten der BRD war die Mauer scharf bewacht und es gab eine kilometerbreite Sperrzone!

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahren leidenschaftlicher Hobbyhistoriker!

Dakolodz 
Beitragsersteller
 18.01.2025, 14:55

Kann ich mir nicht vorstellen. Die Westberliner konnten doch bis an die Mauer rantreten