Als Schüler selbstständig?

2 Antworten

2 | Voraussetzung für die Aufnahme in die Familienversicherung

Da nur Familienangehörige in die Familienversicherung mit aufgenommen werden können, die

  • nicht bereits Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind
  • nicht versicherungsfrei sind (also höherverdienende Arbeitnehmer oder Beamte)
  • nicht selbstständig hauptberuflich erwerbsfähig sind (hauptberuflich gilt bereits dann, wenn Sie mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten und/oder einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einstellen)

Quelle: https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/versicherung/pkv/familienversicherung/

Bleibe ich dann trotz meiner Selbstständigkeit (E-Commerce) über meine Eltern versichert?

Wenn du die Selbständigkeit nicht hauptberuflich ausübst und dein regelmäßig erwirtschafteter Gewinn <= 505,- € p.M. (Durchschnitt) bleibt, ja.

Dies musst du der Kasse durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids (unaufgefordert) nachweisen.

Wenn du hauptberuflich studierst, kannst du so viel verdienen, wie du willst und dich studentisch krankenversichern. Dann muss aber gewährleistet sein, dass das Studium den Mittelpunkt deines Erwerbslebens bildet und zeitlich überwiegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)