Als (N-) KTW mit Blaulicht zum Patienten?

6 Antworten

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Hi,

gerechtfertigt schon auf dem Weg zu Einsatzstelle Sondersignale zu nutzen?

Das ist primär die Entscheidung der Leitstelle - diese hat mehr Informationen als das bloße Einsatzstichwort und kann in diesem Falle am ehesten beurteilen, ob eine Anfahrt mit Sonder-/Wegerechten angemessen ist.

Sollte man (aus welchem Grund auch immer) anderer Meinung sein, muss man entsprechend Rücksprache halten, wie Rollerfreake bereits angemerkt hat. Eigenmächtig die Entscheidung auf der Anfahrt treffen ist ein No-Go.

Desöfteren werden wir zu Rettungseinsätzen (Altersheime primär) alarmiert.

Nicht jeder Primäreinsatz ist ein Notfall, welcher die Inanspruchnahme von Sonder-/Wegerechten rechtfertigt.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
Von Experte SaniOnTheRoad bestätigt

Auf der Anfahrt zur Einsatzstelle, entscheidet der Disponent in der Leitstelle über die Benutzung der Sonder- und Wegerechte, weil dieser mit dem Anrufer das Gespräch geführt hat und somit anhand der gewonnen Informationen die Situation vor Ort am Besten einschätzen kann. Wenn man selber der Auffassung ist, dass Sonder- und Wegerechte gerechtfertigt sind, die Leitstelle aber ersteinmal keine anordnet, dann muss man mit dem Disponenten Rücksprache halten und sich dementsprechend einigen.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Das bekommst du von der Leitstelle mitgeteilt. Mal eben von allein entscheiden ist in dem Fall nicht.

Wenn du der Meinung bist, dass SoSi in dem Fall jetzt angemessen ist, fragst du bei der LS nach der Erlaubnis.

Das sagt dir eigentlich der Disponent bzw. bekommst du es bei der Alarmierung mit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin

Die Erlaubnis bekommst von der Leitstelle.

Wenn die sagt, Sonderrechte frei, wird das seinen Grund haben