Als Mann mit Fußbildern Geld verdienen?

1 Antwort

Kannst Du, wenn Du es richtig machst.

Das wäre allerdings eindeutig gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist volljährig, hast einen Gewerbeschein sowie fundierte kaufmännische Kenntnisse und versteuerst Deine Einnahmen fein säuberlich?

Dann steht dem Verkauf über die einschlägig bekannten Plattformen, wie z.B OnlyFans, RoteErdbeere o.a. eigentlich nichts im Wege.

Kleiner Tipp:

Auf eBay und auf Kleinanzeigen ist das untersagt und kann den Account kosten, auch wenn Unwissende immer wieder diese beiden Plattformen empfehlen:

Klicken: Unzulässige Artikel bei eBay

Klicken: Unzulässige Artikel bei Kleinanzeigen

Ach ja, auch das ist seit dem 01.01.2023 zu beachten:

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Viel Erfolg!


Starkman405 
Beitragsersteller
 18.02.2024, 16:58

betrifft das auch wenn mein Steuersitz in Österreich ist?

Rasentraktor007  18.02.2024, 16:59
@Starkman405

Und warum kannst Du das nicht schon gleich in der Eingangsfrage angegeben?

Aber wie auch immer, das kannst Du sicher ganz alleine googlen, ich müsste das nämlich auch.

Starkman405 
Beitragsersteller
 18.02.2024, 17:01
@Rasentraktor007

das Gewerbe und steuerzeug hat mich da eher weniger interessiert, sondern viel mehr das wie stelle ich das an? wie kann Ich schlichte Füße "vermarkten"?