Als Kfz Geselle Job bei Airbus als Fluggerätelektroniker?
Moin Moin liebe Gemeinde,
Also meine Frage einmal im Detail:
Ich mache gerade eine Ausbildung zum Kfz Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker mit Schwerpunkt Instandhaltungstechnik bei Mercedes-Benz.
Ich arbeite also in der Werkstatt an Unfallautos. Ich habe also viel mit dem Erneuern von Teilen wie Stoßstangen, Kotflügel, Inneneinrichtung aber auch Elektronik zu tun. Schweißen, flexen etc gehört natürlich auch dazu.
Mein Traum ist jedoch eigentlich, später als Fluggeräteelektroniker- /mechaniker bei Airbus zu arbeiten.
Mein Plan, war, mich nach der Ausbildung und eben der Gesellenprüfung, bei Airbus um eine Ausbildung für diesen Beruf zu bewerben.
Heute hat mir jedoch ein Bekannter erzählt, dass ich das ganz anders machen kann.
Laut ihm kann ich nach meiner Gesellenprüfung, wenn ich mich also Geselle nennen darf, mich um eine Stelle bei Airbus bewerben und nicht um eine Ausbildung.
Sprich: Ich kann mit meinem Gesellenschein eine Stelle bei Airbus als Fluggeräteelektroniker bekommen. Nun mache ich bei Airbus eine Fort/Weiterbildung zum Fluggeräteelektoniker und arbeite anschließend in diesem Beruf. Laut ihm, kann ich mich also als Karosseriebauer bewerben, mache bei Airbus dann eine Fortbildung, das ganze aber mit vollem Gehalt und nicht mit Ausbildungsgehalt.
Was sagt ihr dazu? Ist das möglich?
Vlt ließt ja auch einer von Airbus gerade meinen Thread und kann mir direkt weiterhelfen ;)
Ich bedanke mich schon mal im Vorraus für alle Antworten, sollte etwas noch unklar sein, fragt einfach :)
1 Antwort
Ja ist möglich . Hier rennen viele von euch rum die vorher bei Mercedes waren. Brauchst keine extra Ausbildung zu machen.
In der Flugzeugproduktion läuft es etwas anders als in der Instandhaltung, das wäre dann nicht ohne weiteres möglich.
In der Maintenance benötigst du eine Lizenz. Angefangen von der kleinsten Cat.A1-4 über Cat.B1-4 bis Cat.C welche du erhältst wenn du über längere Zeit aktiv ein B1-4 warst. EASA part 145 = Maintenance Part 142 = Produktion. In der 142er gibt es dann Betriebsbedingte Berechtigungen z.b. Der Eigenprüfer, alle möglichen T.. Und S.. Berechtigungen. Dazu benötigt man jedoch keine spezielle Ausbildung , da diese Berechtigungen angelernt werden .
Danke für die Antwort :) "das wäre nicht ohne weiteres möglich" was genau soll das bedeuten?