Allgemeiner Inkassodienst Osnabrück seriös?

4 Antworten

Hast Du denn eine Zeitschrift abonniert und erhalten? Wenn nicht, dann solltest Du den Brief ignorieren und gegebenenfalls Polizei und Verbraucherschutz einschalten.


lorensch 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 13:44

Habe ich bekommen, aber nie etwas unterschrieben. Und die haben das abo als gratis angepriesen!

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Gib Mal mehr Infos zum Abo ! Hast Du was unterschrieben ? Hefte werden zugestellt ?

Der Hinweis auf vorherige Mahnungen hat nichts zu sagen und ist in der Branche obligatorisch. Bei einer Forderung bis 500 € sind im Verzugsfall 18 € an Inkassokosten statthaft ( 15 iku plus 3 Auslagenpauschale)

Hallo,

die Frage wäre doch viel eher, ob Du überhaupt ein Zeitschriftenabo abgeschlossen hast oder nicht. Das hat nichts mit der Seriösität eines Inkassodienstleisters zu tun.

Wenn Du einZeitschriftenabo abgeschlossen, aber nicht bezahlt hast, dann zahle es. Bei einem Inkassodienst würde ich immer noch grundsätzlich eine Originalvollmacht des Gläubigers verlangen. Könnte ja sonst jeder kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

lorensch 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 13:45

Nicht schriftlich, nur telefonisch.

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Trytogetme  30.10.2019, 13:49
@lorensch
Der Unternehmer muss Sie am Telefon vor Vertragsschluss korrekt über die Bedingungen, also die vierzehntägige Widerrufsfrist und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren.
Ebenso muss er Sie über das neu eingeführte Muster-Widerrufsformular informieren. In welcher Form dies geschehen muss, ist noch unklar.

Hat er dies nicht getan, soll er das gegenteil beweisen....nicht du

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DerAlte54  30.10.2019, 13:50
@lorensch

Auch telefonisch können Verträge geschlossen werden. Der Gläubiger muß allerdings beweisen, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Deine Bankverbindung hat er ja. Telefoniert habt ihr also.
Bist Du über die Kosten und die Widerrufsmöglichkeit belehrt worden?

Dann ist die Frage einfach, wie weit Du gehen willst. Einem Mahnbescheid kann man widersprechen. Tut man es, muß der Gläubiger klagen und beweisen. Tut man es nicht innerhalb der Frist, kann vollstreckt werden.

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Trytogetme  30.10.2019, 13:51
@DerAlte54

völlig Korrekt! Notfalls sollte sich der Fragensteller an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.

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Du wirst doch wissen, ob du denen was schuldest oder nicht. Wenn nicht, dann natürlich nicht.

Reagieren würde ich bei so was nur auf einen Mahnbescheid vom Amtsgericht, alles andere mit einem Lachen in die Tonne kicken.